Sie kennen das! Die Lotteriegesellschaft ruft Sie völlig unerwartet an und lockt mit 100% Gewinn-Quote! Die Telefongesellschaft verspricht Ihnen, zukünftig nur noch kostenlos zu telefonieren? Sie erhalten telefonisch eine Gewinnbenachrichtigung über einen garantierten Sachgewinn von bis zu 3000 Euro?
Dann sind Sie Opfer einer Telefonwerbung geworden!
Werbung am Telefon ist gegenüber Verbrauchern ohne deren vorherige Einwilligung ausdrücklich verboten! Dies gilt vor allem dann, wenn der Verbraucher nicht einmal in einer Geschäftsbeziehung zum Anrufer steht. Ereilt Sie dennoch das freundliche Klingeln eines Anrufers, dann erwischt man Sie sozusagen kalt und spricht von "Cold Calls" oder auch "Kaltakquise"!
Unsere Seite beschäftigt sich intensiv mit diesem Thema und zeigt, daß Telefon-Werbung auch Spaß machen kann!
Wenn Sie am Telefon mit Werbung belästigt werden, haben Sie vielfältige Möglichkeiten. Einfach auflegen wäre die wohl schnellste, aber auch langweiligste Methode - zumal mit erneuten Anrufen gerechnet werden darf.