Geschrieben von Tappi am 09.12.2006 um 18:18:
Rechtliche Absicherung bei Drehleiter und oder Hubretter
Nehmen wir mal ein Beispiel, wo eine Drehleiter 10 Meter ausgefahren und sagen wir mal 100° nach hinter geschwenkt wurde.
Wenn dann die elektronik versagen würde, dann wäre ja auch die gesamte Hydraulik lahmgelegt.
Das würde dann heißen, man müsste mühselig die DL per Hand einfahren und dies so denke ich mal kann eine ganz schön lange Zeit dauern, ich gehe mal von bis zu 2 Stunden aus?
Was wäre denn, wenn es bei der Menschenrettung, sei es ein Gebäudebrand und sei es das ein Verletzter mit der Trage gerettet werden muss, zu solch einem ausfall käme und sich die DL nicht mehr bewegt ??
Sicherlich gibt es noch eine Möglichkeit die Trage abzuseilen aber das schlägt sich nun auch auf die Zeit nieder...
Nun stellt sich die Frage, wer bei einem Ausfall dafür zu verantworten wäre, wenn der Ernstfall eintritt und die zu rettende person ihren Verletztungen erliegen würde, eben wegen dieses zeitverlustes ??
Die Hersteller die eine fehlerfreie Funktion garantieren müssen?
Oder die Feuerwehr selbst?
Geschrieben von Firechief30 am 10.12.2006 um 15:31:
RE: Rechtliche Absicherung bei Drehleiter und oder Hubretter
Also Ich würde mal von ausgehen,das bei einer Anhörung beide belangt werden können!
Das wär als erster der Hersteller weil Sie sowas aufs genauste Prüfen müssen.
Und Die Feuerwehr macht halt immer seine Übungen damit,und wenn was nicht stimmt,wird der DL-Machinist das hoffentlich merken!Sowas soll ja auch nach jedem Einsatz kontrolliert werden.
Und der TÜV/GS ist natürlich auch noch dabei.
Aber genau kann Ich das auch nicht sagen,da müsste man mal den DFV od. vielleicht weiß das auch ein Sicherheitsbeauftragter der Feuerwehr?
LG Florian Ronne