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Geschrieben von Troja am 16.07.2007 um 14:32:

  Die Ebay- Falle.

Die Ebay-Falle
Plötzlich Gewerbetreibender

Wer regelmäßig über die Internet-Handelsplattform Ebay Waren verkauft, ist auch dann gewerblich tätig, wenn die Gegenstände aus seinem Privatvermögen stammen.

Das berichtet die Zeitschrift "OLG-Report" unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt. Maßgeblich ist nach dem Richterspruch, dass eine "auf Dauer angelegte wirtschaftliche Betätigung" vorliegt (Az.: 6 W 27/07).

Das Gericht entschied mit seinem Beschluss, dass sich ein privater Verkäufer bei seinen Geschäften über die Internet-Handelsblattform Ebay an die Regeln des für Profis geltenden Wettbewerbsrechts halten muss. Der Betroffene hatte dies mit der Begründung abgelehnt, er verkaufe lediglich Waren aus seinem Privatvermögen und betreibe daher keinen professionellen Handel. Dazu sei neben dem Verkauf auch der Ankauf von Waren notwendig.

Das OLG folgte dieser Auffassung nicht. Maßgeblich sei allein, dass der Verkäufer schon über ein Jahr kontinuierlich Waren verkaufe. Damit werde er rechtlich betrachtet vom Verbraucher zum Gewerbetreibenden. Daher müsse er bei seinen Geschäften die Regeln des Wettbewerbsrechts sowie die nach dem Zivilrecht für Unternehmer geltenden Belehrungs- und Informationspflichten beachten.


Quelle : www.n-tv.de



LG Troja kussmund



Geschrieben von Ellen_und_Ecki am 19.07.2007 um 13:30:

 

Hi,also ich verkaufe ja auch im ebay,war bei uns in der Gemeinde bzw.
Gewerbeamt und hab denen verklickert das ich unheimlich viele Sachen im ebay verkaufen will und wollte daher auch einen Gewerbeschein haben.

Jetzt haltet Euch fest was der Typ mir gesagt hatte"verkaufen Sie privat?"
ich sagte ja und er sagte"nee dafür bräuchte ich keinen Schein".

Ich zigtausendmal ebay-Forum rauf-und runter geblättert,aber da steigt kein Mensch so wirklich durch.

Dann einen ebay-Mitglied(er hatte bei mir was gekauft und verkauft selber,hat über 2000 Bewertungspunkte)gefragt ob er einen Schein hat.

Er schrieb mir zurück mit dem Hinweis"das wäre ja ein Witz,er hatte auch einen Schein
beantragen wollen und auch da haben die gesagt"brauchen sie nicht,da sie privat verkaufen.

Tja was sollen wir da machen??

Jetzt werde ich auch abwarten und Tee trinken

Gruß Ellen



Geschrieben von Tappi am 19.07.2007 um 20:55:

 

LOOOOOOOOOOOL rofl

Geil also wenn ich privat etwas bei ebay verkaufe, verkaufe ich es nicht als Privatmann sondern als Geschäftsmann - aha hmm dann gehe ich doch aber auch nicht privat einkaufen, weil man muss ja Ware haben die man dann verkaufen kann


Oh man armes Deutschland was für bekloppte Gesetze musst du ertragen.


Also wenn man privat verkauft und noch nicht mals 1000 € plus macht im Monat, wozu bitte soll man da dann ein Gewerbe anmelden vogel

Zudem wurde auf jeden Artikel bereits Steuern gezahlt beim einkaufen, man kauft ja nicht beim Großhändler ein


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