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Geschrieben von Tappi am 19.07.2007 um 21:54:

Fragezeichen Wer haftet bei Ölspuren

Ich habe gelesen das laut einem Gerichtsurteil der Einsatzleiter der Feuerwehr die Verantwortung trägt und muss die Straße freigeben und nicht die Polizei. Wenn nun an dieser Stelle ein VU wäre würde der EL zur Verantwortung gezogen.
Hier müsste der EL beweisen, das die Ölspur korrekt beseitigt wurde.

Ist das heute wirklich so? Oder ist es von Kreis zu Kreis unterschiedlich? mhm



Geschrieben von firemanntom am 20.07.2007 um 17:09:

  RE: Wer haftet bei Ölspuren

Wir geben die Strasse grundsätzlich nicht frei. Wir übergeben die Strasse an die Polizei.
Die müßen dann die Strasse wieder frei geben.



Geschrieben von stupser am 06.09.2012 um 22:28:

  RE: Wer haftet bei Ölspuren

Wie will denn der EL entscheiden ob die Ölspur fachgerecht beseitigt ist und von dieser keine Gefahr für den Verkehr ausgeht?
Wieviele EL können sowas beurteilen?

Das einzig richtige ist die Übergabe an die POL und diese sollte den Straßenbaulastträger zu rate ziehen.



Geschrieben von Tappi am 07.09.2012 um 21:32:

 

Jap so und nur so kenne ich es auch, aber ich hatte es halt damals mal gelesen.

Aber recht gebe ich dir da voll und ganz


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