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Geschrieben von Firechief30 am 13.09.2007 um 06:56:

Lampe Hilfsmittel am PA bzw.für PA-Träger

Ich habe ein gute Seite gefunden von der Düsseldorfer Feuerwehr über Hilfsmittel am PA. Und hier ist der gesamte Teil als PDF.Ist sehr Interessant schaut es Euch an!



Geschrieben von Tappi am 13.09.2007 um 12:50:

 

Das ist ja alles schön und gut mit dieser Bandschlinge, aber wer soll damit umgehen können? Gerade im Innenangriff wenn alles verraucht ist, wer kann da dann diese Bandschlinge anständig an der zu rettenden Person festmachen?

Man muss so schon genug mitschleppen, bei uns muss man sogar das ja so tolle Holigantool mitschleppen vogel

In meinen Augen wird es schlicht und ergreifend zuviel was man mitschleppen muss



Geschrieben von firemanntom am 17.09.2007 um 12:34:

 

Eine schöne Sache was die Düsseldorfer dort haben.
Wir hatten auch an so etwas gedacht. Habe ein Anfrage an Dräger gestartet, wo man solche Aufschiebe Taschen bekäme. Antwort: Das könnten sie uns nicht mitteilen, sie wüßten keine Firma die solche Taschen in verbindung mit einem ihrer Geräte hat bei der Exam prüfen lassen. Man könnte es machen lassen, würde aber viel Geld kosten.
Sollte einem FW-Mann etwas passieren, so ist die FW iun der Pflicht nachzuweisen, das es nicht an ihren zusätzlichen Ausrüstungsteilen lag.

So das offizielle Statemant von Dräger.



Geschrieben von firemanntom am 25.09.2007 um 16:37:

  Umfrage des Vfdb zu dem Thema Zusatz am PA

Vfdb Bochum/Nardt, August 2007
Referat 8 Persönliche Schutzausrüstung
- Der Vorsitzende -


Nutzung von Zusatzausrüstung beim Tragen von Atemschutz bei der Feuerwehr

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) schützt die Einsatzkraft der Feuerwehr vor gesundheitsrelevanten Gefährdungen und reduziert bei Unfällen die Schäden für den Träger. Ihre Benutzung ist Voraussetzung für die Erfüllung von Einsatzaufgaben der Feuerwehren. Insbesondere bei der Brandbekämpfung mit Wärmebeaufschlagung, Atemgiften und Sauerstoffmangel trägt die ergänzende PSA des Atemschutzes zum sicheren Arbeiten ihrer Träger in Gefahrenbereichen bei.
Ihre Schutzfunktion kann die Atemschutzausrüstung nur erfüllen, wenn sie bestimmungsgemäß angewendet und korrekt getragen wird. Mit anderen Modulen der PSA gemeinsam benutzt, darf sie ihren Träger nicht behindern oder gar gefährden. Insofern müssen Atemschutzausrüstungen mit anderen Ausrüstungsteilen kompatibel sein.
In letzter Zeit wurde der vfdb, Referat 8 Atem- und Körperschutz bekannt, dass Probleme beim Benutzen verschiedener Zusatzausrüstungen während des Tragens von Pressluftatmern auftraten und für den Einsatz individuell zusammengestellte Zusatzausrüstungen z. T. eigenmächtig an Atemschutzgeräten befestigt wurden. Deshalb möchte die vfdb Referat 8 diese Problematik der Nutzung von Zusatzausrüstung beim Tragen von Atemschutzgeräten aufgreifen, Bedarfe ermitteln und Konsequenzen analysieren.
Für eine praxisgerechte Abhandlung der Thematik bittet das Ref. 8 um Mithilfe aus dem Kreis der Anwender. Wichtig ist in einem ersten Schritt zu erfahren, welche Zusatzausrüstung zur Mindestausrüstung an PSA bei Atemschutzeinsätzen bei den einzelnen Feuerwehren schon getragen bzw. gewünscht werden. Ihre Informationen senden Sie bitte direkt an gabler@lfs-sachsen.de oder
Landesfeuerwehrschule Sachsen, St. Florian-Weg 1, 02979 Elsterheide/OT. Nardt, z. Hd. Herrn Gabler, der als Koordinator eingesetzt wurde.

Über die Ergebnisse dieser Umfrage und Schlussfolgerungen daraus informieren wir Sie an dieser Stelle nach erfolgter Analyse. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.



i. A. W. Gabler


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