Geschrieben von Firechief30 am 04.01.2008 um 16:36:
Gerichtsurteil: Feuerwehr darf Störer ausschließen
Durch stöbern im I.net über Feuerwehr bin Ich auf diese gestossen,und stell das hier mal rein.Ist schon etwas älter aber Interessant.
6. Dezember 2007, 04:00 Uhr
Gerichtsurteil: Feuerwehr darf Störer ausschließen
Duderstadt/Lüneburg - Wer als Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr "grob unkameradschaftlich" auftritt, darf ausgeschlossen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und den Rauswurf eines Feuerwehrmannes in Duderstadt bestätigt. Dieser hatte nach Überzeugung des Gerichts mehrfach Vorgesetzte in inakzeptabler Weise verbal angegriffen. Unter anderem hatte er gedroht, den stellvertretenden Ortsbrandmeister fertig zu machen. Außerdem habe er versucht, dem Vorgesetzten durch einen Brief an dessen Arbeitgeber mit herabsetzenden Äußerungen zu schaden. Zudem hatte der Feuerwehrmann angekündigt, den Anweisungen eines ihm missliebigen Zugführers nicht Folge leisten zu wollen. Stattdessen werde er diesen auslachen.
Das Verhalten des Feuerwehrmannes sei "grob unkameradschaftlich", befand das Gericht. Dadurch sei das Vertrauen der Feuerwehrkameraden stark und nachhaltig erschüttert worden. Da gerade eine Freiwillige Feuerwehr in besonderem Maß auf Kameradschaft und gegenseitiges Vertrauen angewiesen sei, habe das Ortskommando den Störer zu Recht aus der Feuerwehr ausgeschlossen. Mit seiner Entscheidung bestätigte das Gericht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen und wies den Antrag des Feuerwehrmannes auf Zulassung der Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurück. (AZ: 112 LA 297/06).
Quelle:
http://www.welt.de
Geschrieben von Tappi am 04.01.2008 um 20:55:
Zitat: |
Da gerade eine Freiwillige Feuerwehr in besonderem Maß auf Kameradschaft und gegenseitiges Vertrauen angewiesen sei |
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Leider ist das aber nicht in jeder Wehr der Fall
Aber ansonsten stimme ich dem Artikel zu, gerade in diesem beschriebenen Fall