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Geschrieben von Tappi am 06.03.2008 um 19:18:

Verfassungsgericht gibt Kindsmörder Gäfgen Recht

Der Mörder des elfjährigen Jakob von Metzler, Magnus Gäfgen, bekommt voraussichtlich Prozesskostenhilfe für ein Schmerzensgeldverfahren gegen das Land Hessen. Das hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden.
[stopper]
Karlsruhe - Die Zweite Kammer des Ersten Senats hob in einem heute veröffentlichten Beschluss die Ablehnung der Hilfe durch die vorher mit der Frage befassten Gerichte auf und verwies die Entscheidung zurück an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.


weiter hier


Das darf echt nicht wahr sein sowas vogel Wenn mein Chef mit Kündigung droht dann verklag ich den auch auf Schadenersatz - ey sowas beklopptes vogel vogel

Vor allem wer darf das wieder bezahlen, der kleine nette freundliche Steuerzahler der ja eh jeden Scheiß in diesem Land finanzieren muss wut



Geschrieben von Mariner am 06.03.2008 um 21:22:

 

Hallo,

unglaublich, da fehlen einem die Worte.

Gruß Mariner



Geschrieben von Tappi am 06.03.2008 um 21:30:

 

Ich finds ja ok das es sowas gibt, aber doch nicht für nen Mörder und schon garnicht für einen Kindermörder vogel

Da kann ich garnicht genug essen wie ich kotz möchte


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