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Geschrieben von Tappi am 08.09.2006 um 16:29:
Ausbildung Rettungssantitätshelfer
Oder Rettungssantitäterhelfer - gibt es so eine Ausbildung
Ich habe neulich mal gelesen gehabt das jemand angeblich so eine Ausbildung gemacht hätte oder machen würde, ganz genau weiß ich das nicht mehr *g*
Eine Frage an die Fachleute
gibt es so eine Ausbildung ?
Ich habe zwar schon im Google gesucht aber nichts gefunden
Geschrieben von Sunshine am 08.09.2006 um 17:27:
Rettungshelfer (RH) bzw. Rettungsdiensthelfer (RDH) kommen in Deutschland schwerpunktmäßig im Bereich der qualifizierten Krankentransporte zum Einsatz; Ihre Ausbildung ist nicht so umfassend wie die des Rettungssanitäters oder des Rettungsassistenten, mit denen er einen Krankentransportwagen (KTW) besetzt. In manchen Bundesländern kann er sogar zusammen mit einem Rettungsassistenten den Rettungswagen, oder zusätzlich mit einem Notarzt das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) besetzen. Diese Ausbildung wird oftmals im Rahmen des Zivildienstes bzw. für Ehrenamtliche als Aufbaukurs nach einer Ausbildung zum Sanitäter angeboten. Da die Bezeichnung Rettungshelfer im Gegensatz zum Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten nicht geschützt ist, gibt es einige Abwandlungen in der Ausbildung.
das ist glaube der den du meinst oder?
LG
Sunshine
Geschrieben von Tappi am 08.09.2006 um 17:34:
Vielen Lieben dank Sunny
Ja das kann der gewesen sein, von dem da die Rede war nur wurde es halt als Sanihelfer bezeichnet, nuja auf jeden Fall wird es der Rettungshelfer gewesen sein
Ok wieder was gelernt
Geschrieben von Paramedic am 11.10.2007 um 12:08:
Re: Ausbildung Rettungssanitätshelfer
Leider kenn ich die Ausbildung zum Rettungssanitätshelfer nicht.
In NRW gibt es nur die Bezeichungen:
RH = Rettungshelfer
RS = Rettungssanitäter
RA = Rettungsassistent
für den RettAss gibt es dann noch Zusatzqualifikationen wie z.B.:
LRA = Lehrrettungsassistent
Der Lehrrettungsassistent arbeitet als Dozent an einer Rettungsdienstschule oder als Praxisanleiter im Rettungsdienst und ist für die Aus- und Fortbildung auf Rettungswachen und Lehrrettungswachen zuständig. Der verantwortliche LRA muss Lehr- und Ausbildungspläne erstellen und schließlich die Erfolge kontrollieren und entsprechende Bescheinigungen ausstellen.
Und im Rettungsdienstgesetz NRW (RettG NRW) § 4 wird die Besetzung von Krankenkraftwagen und Luftfahrzeugen geregelt.
Ausschnitt aus dem RettG NRW:
§ 4 Besetzung von Krankenkraftwagen und Luftfahrzeugen
(1) Die in der Notfallrettung und im Krankentransport eingesetzten Personen müssen für diese Aufgaben gesundheitlich und fachlich geeignet sein.
(2) Die gesundheitliche und körperliche Eignung ist aufgrund einer ärztlichen Untersuchung durch ein ärztliches Zeugnis vor Aufnahme der Tätigkeit nachzuweisen. In dem ärztlichen Zeugnis ist auch zu bestätigen, daß die untersuchte Person nicht an einer übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundes-Seuchengesetzes erkrankt oder dessen verdächtig ist, und daß sie keine Krankheitserreger ausscheidet. Die ärztliche Untersuchung ist alle drei Jahre zu wiederholen.
(3) Für den Krankentransport ist mindestens eine Rettungssanitäterin oder ein Rettungssanitäter im Sinne von § 8 Abs. 2 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG vom 19. Juli 1989 BGBI. 1 S. 1384), für die Notfallrettung mindestens eine Rettungsassistentin oder ein Rettungsassistent zur Betreuung und Versorgung der Patientinnen und Patienten einzusetzen. In der Notfallrettung eingesetzte Ärzte und Ärztinnen müssen über den Fachkundenachweis Rettungsdienst einer Ärztekammer oder eine von den Ärztekammer Nordrhein oder Westfalen-Lippe als vergleichbar anerkannte Qualifikation verfügen (Notarzt/Notärztin). Sie können dem nichtärztlichen Personal in medizinischen Fragen Weisungen erteilen.
(4) Krankenkraftwagen sind im Einsatz mit mindestens zwei fachlich geeigneten Personen zu besetzen. Als Fahrer oder Fahrerin fachlich geeignet ist
1. für den Krankentransport, wer als Rettungshelfer oder Rettungshelferin ausgebildet worden ist,
2. für die Notfallrettung, wer
a) als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin ausgebildet worden ist oder
b) an einem Lehrgang nach § 4 RettAssG teilgenommen und die staatliche Prüfung bestanden hat,
3. für die Führung eines Notarzt – Einsatzfahrzeuges, wer die Berufsbezeichnung Rettungsassistentin oder Rettungsassistent führen darf.
(5) Für Unternehmen, die Notfallrettung oder Krankentransport im Rahmen der betrieblichen Ersten Hilfe betreiben, können in der Genehmigung nach §18 Ausnahmen von den Absätzen 3 und 4 zugelassen werden.
(6) Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, hinsichtlich der Rettungssanitäterinnen / Rettungssanitäter und Rettungshelferinnen / Rettungshelfer Näheres über die Zulassung, zur Dauer, über die Inhalte und den Abschluß der theoretischen und praktischen Ausbildung sowie zur Prüfung und zur Führung der Bezeichnungen Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter, Rettungshelferin / Rettungshelfer durch Rechtsverordnung zu regeln.
Geschrieben von Tappi am 11.10.2007 um 14:36:
Dankeschön
Der jenige der das damals mal erzählt hatte, den hab ich seit dem auch nicht mehr gesehen leider. Sonst hätte ich den mal gelöchert mit Fragen
Geschrieben von logi am 11.10.2007 um 19:25:
Im THW gibt es laut STAN auch einen Sanitätshelfer.
Ich weiß aber nicht welche Lehrgänge der genau besuchen muß. Ich glaube SAN A und B zumindest bei uns.
Geschrieben von firefighter am 12.10.2007 um 10:30:
Ausbildung Rettungssantitätshelfer
Für den Sanitätshelfer benötigt man den sogenannten San(A)-Lehrgang und für einen Rettungssanitäter einen San(B)-Lehrgang. Diese werden im Allgemeinen im Rahmen der Hilfsorganisationen (DRK, DGK, ASB, JUH, MHD) eingesetzt. Häufige Einsatzgebiete wären Sanitätsdienste auf öffentlichen Veranstaltungen und ähnlichem.
Geschrieben von firemanntom am 12.10.2007 um 17:15:
RE: Ausbildung Rettungssantitätshelfer
Was für eine Hilfsorganisation ist eigentlich DGK?????
Von der habe ich noch nie gehört.
Geschrieben von Sunshine am 19.10.2007 um 13:16:
RE: Ausbildung Rettungssantitätshelfer
Zitat: |
Original von firemanntom
Was für eine Hilfsorganisation ist eigentlich DGK?????
Von der habe ich noch nie gehört. |
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DGK - Deutsches Grünes Kreuz
www.dgk.de
Das Deutsche Grüne Kreuz (DGK) ist die älteste gemeinnützige Vereinigung (e. V.) zur Förderung der gesundheitlichen Vorsorge und Kommunikation in Deutschland. Es ist unabhängig und keiner politischen, religiösen oder kommerziellen Gruppe verpflichtet. Sein satzungsmäßiger Auftrag besteht darin, Menschen, Tiere und Umwelt vor Schäden zu schützen. Mit dem grünen Kreuz wurde ein Zeichen gewählt, das in Europa eine lange Tradition als Symbol für humanitäre Hilfsbereitschaft hat.
Das DGK wurde 1948 in Frankfurt am Main gegründet. Seit 1950 befindet sich sein Sitz in Marburg an der Lahn. Zehn Jahre später zog das DGK um in den "Kilian", das älteste erhaltene Gebäude der Stadt unweit der Alten Universität. Seit Juni 2004 hat das DGK ein weiteres Domizil: das "Hochzeitshaus" - zwischen Rathaus und Lutherischer Pfarrkirche St. Marien gelegen.
Die wichtigste Aufgabe des DGK ist, die Bevölkerung zu motivieren, Verantwortung für die eigene Gesundheit wahrzunehmen. Durch Information und Kampagnen zielt der Verein darauf ab, eine gesunde Lebensweise zu vermitteln. Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Denk mal das es damit gemeint ist, oder?
Geschrieben von firemanntom am 19.10.2007 um 17:04:
RE: Ausbildung Rettungssantitätshelfer
Vielen Dank für die Antwort.
Also eine Vereinigung, aber keine Hilfsorganisation.
Das ist schon ein nicht zu unterschätzender Unterschied.
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