Geschrieben von Black Desire am 23.07.2008 um 11:05:
Gefährlicher Verurteilter Kinderschänder kommt frei
Ein verurteilter Kinderschänder in Sachsen kommt trotz erwiesener Gefährlichkeit und hoher Rückfallgefahr nach Ende seiner Haftzeit aus formalen Gründen wieder frei.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hob am Dienstag die vom Landgericht Dresden angeordnete nachträgliche Sicherungsverwahrung des Mannes auf. Die Richter bestätigten zwar weitgehend die Gründe für die nachträglich angeordnete weitere Haft. Diese seien aber bereits bei der ersten Verurteilung 1999 bekanntgewesen. Für die Anordnung einer nachträglichen Sicherungsverwahrung sei es aber "unerlässlich", dass nach dem Urteil neue Gründe für die Gefährlichkeit hinzu kämen.
Die Anwälte des Mannes, der bis jetzt in Haft war, gehen davon aus, dass er nun umgehend aus dem Gefängnis entlassen wird. Der Baufacharbeiter war 1999 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tschechien verurteilt worden und hatte eine achtjährige Gefängnisstrafe verbüßt.
Im April 2007 hatte das Landgericht gegen ihn - erstmals in Sachsen - die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Der BGH hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück. Die Entscheidung wurde auch im zweiten Durchgang vom Landgericht bestätigt: "Bei der Prognose können wir ihn nicht auf freien Fuß setzen." Die Richter verwiesen auf vier Verbrechen in kurzer Zeit sowie 23 weitere Vergehen. Der Mann verhalte sich berechnend, lebe selbstbezogen und habe kein Einfühlungsvermögen gegenüber seinen Opfern. Er ergebe sich widerstandslos seiner sexuellen Abhängigkeit von Kindern, blocke jede Therapie ab und habe die Therapeuten getäuscht. Das Gericht ging davon aus, dass der Mann ohne Therapie in Freiheit so weitermache.
Der BGH rügte, dass Richter und Staatsanwälte nicht bereits 1999 geprüft hätten, "ob eine Maßregel zum Schutz der Allgemeinheit" hätte angeordnet werden müssen. Nachträglich sei das in diesem Fall nicht mehr möglich. Die Bundesrichter forderten das zuständige Landgericht Dresden auf, mit einer "engmaschigen" Führungsaufsicht dafür zu sorgen, dass der Mann keine neuen Sexualstraftaten begehe.
Das Landgericht hatte zweimal die nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet. Zu Begründung hieß es, Gutachter hätten bestätigt, dass der Mann dauerhaft pädophil und schwer in seiner Persönlichkeit gestört sei. Zudem verweigere er sich einer Therapie und sei damit sehr gefährlich. Der BGH urteilte nun, diese Gründe seien zu einem großen Teil schon bei seiner ersten Verurteilung 1999 bekannt gewesen. Nachträgliche Sicherungsverwahrung könne aber nur in Ausnahmefällen bei neu erkannter Gefahr angeordnet werden.
Quelle
Sagt mal, haben die einen an der Waffel? Die Kinder sind doch nicht mehr sicher vor
so einen. Den Richter und die Staatsanwälte sollten sie mit Einsperren.
Kinder sind doch kein Freiwild und so was darf nie und nimmer Frei herumlaufen.
Geschrieben von Firechief30 am 24.07.2008 um 06:56:
Man als Ich das gestern gehört habe da ist mir die
runtergegangen,sowas kann doch net sein und das von den Behörden hätt Ich ja nie erwartet.Wie gesagt die sollten das wie in der USA handhaben.Das hat zumindest Hand und Fuss so eine Sache, da wird nicht lang gefackelt.