Geschrieben von Tappi am 05.11.2008 um 17:42:
Arbeiten, die zum Hausmeisterdienst gehören
Die Aufgabe des Hausmeisters besteht im Wesentlichen darin, für Hauseigentümer die Betreuung
der Immobilie zu übernehmen und dabei vor allem für Sauberkeit, Sicherheit und
Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu sorgen. Er darf alle Aufsicht führenden und
pflegerischen Arbeiten sowie einfache Instandsetzungsarbeiten durchführen, die nicht wesentliche
zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten darstellen. Darunter fallen im Allgemeinen
einfachere Arbeiten, die in kurzer Zeit erlernbar oder für das Handwerk nebensächlich sind. Im
Wesentlichen beschränken sich die Tätigkeiten darauf, Störungen oder Schäden zu erkennen und zu
beurteilen, kleinere Störungen oder Schäden zu beheben und zu entscheiden, ob ein
Handwerksbetrieb beauftragt werden muss.
1. Aufsicht:
- Hausverwaltung einschließlich Nebenkostenabrechnung
- Überwachung des Gesamtzustandes der Immobilie und der Außenanlage einschließlich
Schließdienst
- Überwachung von Garagen/Tiefgaragenanlagen
- Heizungsanlage:
- Funktionstüchtigkeit überwachen (Bedienen, Entlüften, Wasser nachfüllen - Brennstoffvorrat)
- Überwachung der Aufzugsanlage
- Botendienst - Ausführung von Besorgungen
2. Pflege:
- Reinigungsarbeiten
- Garten- und Landschaftspflege (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Heckenschneiden,
Rasensprengen, Blumen gießen)
- Kehrdienst
- Papier und Abfallkörbe leeren/Mülldienst
- Winterdienst (Schneebeseitigung, Streuen)
- Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten - Müllbeseitigung - Sperrgutabfuhr
- Toilettenbetreuung (Seife-Handtücher-Papier)
- Abfluss-Siphon reinigen
- Dachrinnenreinigung
- Bodenrinnen, Fußroste und Wassereinläufe säubern
- Fernseh-, Video- und Musikanlagen und Satel itenanlagen aufstellen und anschließen
- Computeranlagen aufstellen und anschließen
- Telefonanlagen aufstellen und einstellen bzw. programmieren
- Aufstellung und Inbetriebnahme von Haushalts- und Küchengeräten
- Lampen aufhängen
- Bilder aufhängen
- Gardinen abnehmen und aufhängen
- Rollos spannen
- Filterwechsel in Lüftungsanlagen
- Kühlschränke abtauen (Abluftfilter)
- Möbelmontage
- Regale zusammenbauen und aufstellen
- Montage von Fertigzäunen (ohne Fundamenterstellung)
3. Instandsetzung:
- Dichtungswechsel an Wasserarmaturen
- Funktionsstörungen an Türschlössern beheben (Auswechseln von Schließzylindern)
- Glühbirnen und Leuchtstoffröhren auswechseln
- Möbelbeschläge einstellen bzw. auswechseln
- Schadstellen an Tapeten und Türen ausbessern
- Kleine Löcher und Risse mit Spachtelmasse schließen
- Trockenbauarbeiten
- Tapezieren mit Raufaser nebst Überstreichen
- Stühle leimen - Türscharniere ölen
Die folgenden Tätigkeiten dürfen ohne Meisterbrief erledigt werden. Ihre Ausführung führt
zur Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer.
Handwerksähnliche Tätigkeiten, die
ohne Meisterbrief erledigt werden dürfen:
- Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen, Regale)
- Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung)
- Bodenlegergewerbe (Verlegung von Teppich-, Laminat-, PVC- und Fertigparkettböden)
- Rohr- und Kanalreinigung
- Teppichbodenreinigung
- Tankschutzbetriebe
- Bautentrocknungsgewerbe
- Fugergewerbe
Zulassungsfreie handwerkliche
Tätigkeiten, die ohne Meisterbrief erledigt
werden dürfen:
- Estrichlegerarbeiten
- Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten
- Rollladen- und Jalousienbauerarbeiten
- Parkettlegerarbeiten
- Raumausstatterarbeiten
- Gebäudereinigerarbeiten
Ich kann auch gerne alles andere posten was ich so an Infos habe auch den Buisnessplan
Mir ging es eigentlich nur um eines
Ich habe mal einen kleinen Werbetext verfasst den ich dann verteilen würde, an schwarze Bretter hängen würde.
Vor ab wollte ich hier schon mal fragen was ihr davon haltet und ob euch das ansprechen würde?
Alles andere ist bereits bekannt, für kleinere Reperaturen braucht man keinen Meister nur um eine gebrochene Steckdosenabdeckung zu erneuern - es heißt ja nicht umsonst "kleine Reperatur"
6. Notdienst
Bereithaltung eines Hausmeisternotdienstes rund um die Uhr, der telefonisch Tag und Nacht, Sonntags und Feiertags erreichbar ist und in dem betreuten Anwesen bei Notfällen wie Wasserrohrbruch, Heizungsausfall, Fahrstuhleinschluß und Stromausfall sofort Hilfe leistet.
^^ das kann auch eine Begutachtung des Schadens sein und der Anruf bei einer Handwerksfirma
Da man für gewisse Dinge einen Meisterbrief benötigt ist mir ja klar, das einzige wäre Elektrik - da könnte ich mich auf die Altgesellenregelung konzentrieren.
Ich kann mich ja auch als Elektriker selbstständig machen, da brauche ich auch keinen Meisterbrief für, denn es gibt die Altgesellenregelung
Aber zurück zum Topic - würde euch so ein Werbetext ansprechen?