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Geschrieben von Tappi am 26.10.2006 um 22:46:

  Sicherheitsgurt (auch Koppel genannt)

Jeder Feuerwehrmann kann ja an seiner Koppel selber eine Sichtprüfung machen.

Wie steht es aber im Gesetz oder wie ist dies geregelt?

Muss es jeder Feuerwehrmann selber nach gebrauch machen, oder zählt dies nicht? Muss es der Gerätewart machen ??



Geschrieben von Firechief30 am 27.10.2006 um 06:23:

  RE: Sicherheitsgurt (auch Koppel genannt)

Also wir geben die 1 im Jahr zu Prüfung weg,aber frag mich nicht wohin.
Soweit Ich weiß gehören die Sicherheitsgurte nicht mehr zur persönlichen Schutzausrüstung,das hat unser Sicherheitsbeauftragte mal bekannt gegeben.



Geschrieben von firefighter am 27.10.2006 um 10:37:

Beitrag Sicherheitsgurt (auch Koppel genannt)

Also zum ersten ist der Sicherheitsgurt schon einige Zeit durch den "Feuerwehr-Haltegurt" abgelöst worden. Dies ergab sich nach einigen Fragen nach der Lebensdauer eines solchen Gurtes in Verbindung mit dem Thema Absturzsicherung. Des Weiteren stand die Sicherheit und richtige Benutzung der Halteöse am Karabiner zur Diskussion. Wer sich in der Absturzsicherung ein wenig auskennt, kann mit den Begriffen Halten und Auffangen etwas anfangen.

Haltegurte werden einmal jährlich durch einen Sachkundigen nach der GUV-G 9102 (bisher GUV 67.13) geprüft.
Der Benutzer aber hingegen ist verpflichtet nach jeder Benutzung eine Sichtkontrolle auf Beschädigung und Verschleiß vorzunehmen. Hat eine schlagartige, dynamische Belastung stattgefunden, so ist dieser sofort von einem Sachkundigen zu prüfen.

Die Haltbarkeit bzw. Lebensdauer von einem Feuerwehr-Haltegurt (nach DIN) beträgt 10 Jahre wobei hingegen der Sicherheitsgurt weiter eine Lebensdauer von 20 Jahren beibehält.

Für die Frage: Welchen Gurt habe ich eigentlich?
Wenn Du einen Gurt mit einer meist roten, Feder vorbelasteten, Sicherungsmutter am Karabiner hast, der ein unbeabsichtigtes Öffnen des Karabiners verhindern soll, dann hast Du schon den neuen Feuerwehr-Sicherheitsgurt.



Geschrieben von Firefighter86 am 29.10.2006 um 10:06:

 

Also bei uns findet einmal im Jahr eine Sichtprüfung durch den Sicherheitsbeauftragten statt und nach jedem Einsatz eine Sichtprüfung durch uns.
Bei uns sind nur die Haltegurte in der OW vertretten!
Gruß
Firefigher86



Geschrieben von firefighter am 29.10.2006 um 17:16:

Beitrag Sicherheitsgurt (auch Koppel genannt)

Der Sicherheitsbeauftragte ist aber nicht gleichzusetzen mit einem Sachkundigen welcher von den Unfallkassen gefordert wird.



Geschrieben von Firefighter86 am 29.10.2006 um 19:53:

 

Also ist die Prüfung wie sie bei uns erfolgt nach UVV nicht Ordnungsgemäß?
Gruß
Firefighter86



Geschrieben von firefighter am 29.10.2006 um 20:12:

Beitrag Sicherheitsgurt (auch Koppel genannt)

Ließ mal in diesem Link nach.

http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/grunds/G_9102.pdf#xml=http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/ifinder/pdf/highlight.jsp?file=grunds/G_9102.pdf&appID=1&mime=application/pdf&words=67.13&indexID=5&save=grunds/G_9102.pdf


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