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Geschrieben von Tappi am 30.08.2009 um 01:52:

Wahlwerbung an Tote verschickt

In Duisburg erhielten nun viele Haushalte Wahlwerbung vom CDU Kreisverband. Auch an manch Verstorbenen war diese Wahlwerbung gerichtet. So zum Beispiel war einer dieser Briefe an einen in 2004 verschiedenen Mann verschickt worden, der von dessen 90-jähriger Mutter geöffnet wurde.

Parteien haben Anspruch auf Datensätze der Meldeämter. Diese müssen aber nach der Wahl gelöscht werden. Im vorliegenden Fall können diese Meldedaten nicht erst vor kurzem durch die CDU angefordert worden sein. Ob diese Daten rechtswidrig gespeichert wurden, kann aber noch nicht bestätigt werden.

Erst vor drei Wochen war es zu einem ähnlichen Vorfall gekommen, als der OB-Kandidat Sauerländer (CDU) einen Seniorenbrief ebenfalls an eine größere Anzahl von Verstorbenen versandt hatte. Über 50 Familien hatten sich danach über diesen Vorfall beschwert.


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