Geschrieben von Gewissen am 21.08.2011 um 19:06:
Wichtige Einsatzleiterinformation zur Eigensicherung
Branddirektion
Abteilung Einsatz
Stuttgart, 1. August 2011
Nebenstelle 1210
Bearbeiter/-in: i.A. T. Knecht
E-Mail:
Sebastian.Fischer@stuttgart.de
GZ: 37-21
An:
Direktionsdienste
Leitungsdienste
Integrierte Leitstelle
Wichtige Einsatzleiterinformation zur Eigensicherung
Zurzeit finden auf deutschen Straßen spezielle Gefahrstofftransporte in Seecontainern
statt. Der Weg führt unter anderem von Spanien und Italien nach Norddeutschland.
Bei dem Gefahrgut handelt es sich um ein Nebenprodukt aus der Aluminiumherstellung,
gelagert in IBC-Behältern.
Die Seecontainer sind nach ADR gekennzeichnet mit der:
Gefahrnummer 423
und der
UN-Nummer 3170
Mit Wasser (Kondenswasser / Löschwasser) bildet sich Phosphorwasserstoff
(Monophosphan, Phosphin), ein gasförmiger Stoff mit folgenden Eigenschaften:
hochentzündlich
sehr giftig
umweltgefährlich
durch Verunreinigung auch selbstentzündlich
Trotz der Gefahren erfolgt die Kennzeichnung auf dem Container ausschließlich mit
dem Gefahrzettel nach Muster Nr. 4.3 ADR (blau mit Flamme). Das Fahrzeug ist
gekennzeichnet mit der Warntafel und dem A für Abfall.
Auch die Begleitpapiere weisen nicht auf die entstehenden Gefahren hin.
Der Versender weiß um die von dem Stoff Phosphin ausgehende Giftigkeit und schreibt
für das Verladepersonal Schutzausrüstung, einen Sicherheitsabstand von 10 Metern
zum Container und eine 30-minütige Belüftung des Behälters vor dem Öffnen vor. Es
handelt sich hierbei um eine rechtmäßige Kennzeichnung gemäß ADR, eine kurzfristige
Änderung der Bestimmungen ist nicht möglich.
Mit Stand von August 2011 sind noch mehrere hundert solcher Transporte in den Jahren 2011 / 2012 geplant.
Beim Öffnen des Containers oder einer Annäherung nach einem Unfall ist
unbedingt Schutzausrüstung gemäß FwDV 500 zu tragen!
Löschwasser bei einem Brand ist mit Vorsicht einzusetzen!