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Geschrieben von Gewissen am 25.02.2012 um 22:03:

  Warnung vor Gefahren durch Kohlenmonoxid

DFV-Pressedienst

Presseinformation Nr. 11/2012 vom 14. Februar 2012

Feuerwehr warnt vor Gefahr durch Kohlenmonoxid

DFV-Vize: Fehlerhafte Verbrennung in Gasthermen als häufige Ursache

Berlin – Es ist geruchs- und geschmacklos, und schon wenige Atemzüge können
zum Tod führen: Kohlenmonoxid entsteht bei einem unvollständigen Verbrennungsvorgang.
„Häufig ist eine fehlerhafte Verbrennung in Gasthermen die Ursache
von Unfällen“, warnt Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes,
angesichts der jüngsten Feuerwehreinsätze aufgrund von teils
tödlich verlaufenen Kohlenmonoxidvergiftungen.
Eine weitere Gefahrenquelle ist das Betreiben von Gasstrahlern oder -pilzen
in geschlossenen Räumen. Zudem setzen auch Verbrennungsmotoren das Gas
frei: „Der Benzin-Rasenmäher oder die Benzin-Kettensäge sollte deshalb nie in
der geschlossenen Garage repariert und dann ausprobiert werden“, mahnt Ziebs.
„Kohlenmonoxid kann ein Mensch nicht bemerken – es löst bei uns keine
Warnsensoren aus wie etwa Erdgas, dem ein warnender Geruchsstoff beigemischt
ist“, erklärt der DFV-Vizepräsident. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet
sich im Blut an die roten Blutkörperchen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den
Sauerstoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Vergiftungserscheinungen
und zum Tod führen. „Schon im Verdachtsfall einer Kohlenmonoxidvergiftung
sollte man schnell reagieren“, appelliert Ziebs.
Der Deutsche Feuerwehrverband gibt dafür folgende Handlungshinweise:
• Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende
Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche
Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von Bewusstseinseintrübung.
• Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenmonoxid verlassen Sie sofort
den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um
zu lüften.
• Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das
möglicherweise verursachende gasbetriebene Gerät aus.
• Alarmieren Sie im Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die
europaweit gültige Notrufnummer 112!
Nicht nur umsichtiges Handeln, sondern auch technische Vorsorge können
dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:
• Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage
zum Beispiel durch den Schornsteinfeger. Diese ist ein Mal
pro Jahr Pflicht. So kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal
blockiert wird und die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei
abziehen. Dies kann auch durch Vogelnester verursacht werden.
• Verwenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Etagenheizungen sind die
Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und
nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
• Es gibt mittlerweile Rauchmelder, die auch vor der Freisetzung von
Kohlenmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes
in der Nähe der Gastherme. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im
Fachhandel – unter anderem im Versandhaus des Deutschen Feuerwehrverbandes
unter www.feuerwehrversand.de.

Pressekontakt:
Silvia Darmstädter, Telefon (030) 28 88 48 8-23, darmstaedter@dfv.org
Alle DFV-Presseinformationen finden Sie unter www.feuerwehrverband.de/presse.


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