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Mit Dienstanweisung vom
25.04.1949 der Deutschen Verwaltung des Innern
wurde bereits in der SBZ angeordnet,
das Berufs- und Freiwillige Feuerwehren die
gleichen Rangabzeichen tragen.
Am 18. Januar 1950
wurde in der DDR ein Gesetz zum Schutz vor
Brandgefahren erlassen.
Es erfolgte die Übernahme des Brandschutzwesens
durch die Volkspolizei.
Folgende Dienstränge und Schulterstücke wurden
eingeführt
Abzeichen | Funktion der Abzeichen |
Feuerwehr-AnwärterDie Anwärterzeit dauerte 1 Jahr |
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Feuerwehrmann
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OberfeuerwehrmannAb dem Dienstgrad Oberfeuerwehrmann waren Spezialfunktionen z.B. Maschinist und Lehrgänge erforderlich |
Hauptfeuerwehrmann |
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LöschmeisterDer Löschmeister war für Gruppenführer und Leiter kleinerer Feuerwehren vorgesehen. |
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BrandmeisterDieser Dienstgrad als auch der Oberbrandmeister, waren für Leiter größerer Feuerwehren vorgesehen. |
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Oberbrandmeister
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BrandinspektorDer Brandinspektor war der Wirkungsbereichsleiter |
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