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Geschrieben von Tappi am 31.10.2012 um 00:22:

Beitrag Freiwillige Feuerwehr ab 1959

Mit dem Erlass des Brandschutzgesetzes vom 18. Januar 1956 wurden die Freiwilligen Feuerwehren
den örtlichen Räten wieder unterstellt, die fachliche Anleitung erfolgte durch die Volkspolizei.

1959 wurden diese Dienstgradabzeichen, die sich von der Berufsfeuerwehr unterscheiden, eingeführt

Abzeichen Funktion der Abzeichen

Feuerwehr-Anwärter

Die Anwärterzeit dauerte 1 Jahr, ab dem Jahr 1972 dauerte die Anwärterzeit nur noch 6 Monate, weil man
dann zum Unterfeuerwehrmann befördert wurde.

Unterfeuerwehrmann

Dieser Dienstgrad wurde im Juli 1972 eingeführt
und verkürzte die Anwärterzeit von 1 Jahr auf 6 Monate

Feuerwehrmann

 

Oberfeuerwehrmann

Hauptfeuerwehrmann

Löschmeister

Oberlöschmeister

Dieser Dienstgrad wurde ebenfalls 1972 eingeführt, für verdiente Unterführer

Unterbrandmeister

Brandmeister

Oberbrandmeister

 

Brandinspektor

Oberbrandinspektor

Dieser Dienstgrad wurde am 01.01.1984 eingeführt

Hauptbrandinspektor

Auch dieser Dienstgrad wurde am 01.01.1984 eingeführt



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