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Geschrieben von Tappi am 31.10.2012 um 01:34:

Beitrag Freiwillige Feuerwehr


Abzeichen Funktion der Abzeichen

Feuerwehrmann (FM)

abgeschlossene Grundausbildung Truppmann Teil 1 inkl. Erste-Hilfe-Ausbildung

 

Oberfeuerwehrmann (OFM)

Abschlossenen Grundausbildung Truppmann Teil 1 + 2, + Zusatzausbildung wie z.B. Atemschutzgeräteträger, Maschinist; oder Truppmann Teil 1 + 2 + Truppführer
(Ausnahmen sind möglich)
 

Hauptfeuerwehrmann (HFM)

Abgeschlossene Grundausbildung Truppmann Teil 1 + 2 + Truppführer, Personen mit Sonderqualifikationen so wie der Quliikation zum Gruppenführer. (Außnahmen mögich)
 

Löschmeister (LM)

1.Führungsdienstgrad nicht einheitlich gereglet; in der Regel z.B. Gruppenführer
 

Oberlöschmeister (OLM)

z.B. Zugführer, Kommandanten kleinerer Wehren mit mindestens Gruppenführer + Leiter einer Feuerwehr

Hauptlöschmeister (HLM)

z.B. Verbandsführer, Kommandanten mittlere Wehren mit mindestens Zugführer + Leiter einer Feuerwehr
 

Brandmeister (BM)

z.B. Kommandanten großer Wehren + Leiter einer Feuerwehr, Midestens mit der Qualifikation eines Verbandsführers

Oberbrandmeister (OBM)

Beförderungsdienstgrad, ist nicht einheitlich gregelt, In der Regel bei Schgebietsleiter in Großen feuerwehren zufinden.

Hauptbrandmeister (HBM)

Beförderungsdienstgrad, ist nicht einheitlich gregelt


Kommandant

Wahl zum Kommandaten oder Stellv. Kommandaten durch die Manschaft, die Wahl findet in der Regel auf der Jahreshauptversammlung statt.

 


Kreis- und Stadtbrandmeister

Bestellung durch den jeweils zuständigen Kreisbrandrat zu seiner Unterstützung und zur Unterstützung der Kreisbrandinspektoren. Der Stellvertreter des Stadtbrandinspektors führt die Bezeichnung Stadtbrandmeister.

Kreis- und Stadtbrandinspektor

Bestellung durch den jeweils zuständigen Kreisbrandrat im Einvernehmen mit den Kommandaten der Freiw. Feuerwehren und den Leitern der Werksfeuerwehren.
Bestellt werden kann nur, wer nach dem 18. Lebensjahr mind. 5 Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet, sich in einer Führungsfunktion bewährt und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Die Bezeichnung Stadtbrandinspektor führen der Stellvertreter des Stadtbrandrats und der Kommandant der Freiw. Feuerwehr in einer Großen Kreisstadt.

Kreis- und Stadtbrandrat

Der Kreisbrandrat wird auf Vorschlag des Landrates von den Kommandanten der Freiw. Feuerwehren und den Leitern der Werksfeuerwehren auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Gewählt werden kann nur,
wer nach dem 18. Lebensjahr mind. 5 Jahre in einer Feuerwehr Dienst geleistet, sich in einer Führungsfunktion bewährt und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Die Bezeichnung Stadtbrandrat führt der Kommandant der Freiw. Feuerwehr in einer kreisfreien Gemeinde.



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