Geschrieben von Tappi am 07.01.2015 um 23:56:
Werbung auf Einsatzfahrzeugen
Werbung auf Feuerwehrfahrzeugen? Die Aufbauten derEinsatzfahrzeuge würden sich hervorragend für das Anbringen von Werbung eignen. Vielleicht ließen sich dadurch sogar Einnahmen erzielen. Juristin Nicole Kreutz erklärt, was rechtlich zulässig ist und was nicht.
Feuerwehren nehmen eine kommunale Pflichtaufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge wahr, wie sich beispielsweise aus § 4 Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz Nordrhein-Westfalen (FSHG NW) ergibt. Die Feuerwehren sind damit Teil des Staates, nämlich der Exekutive im Sinne des Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz (GG), da sie eine staatliche Aufgabe ausführen.
Das Grundgesetz enthält eine Reihe von Grundrechten, die jedem Bürger des deutschen Staates zustehen. Sie werden als Abwehrrechte gegen den Staat bezeichnet. Das bedeutet, der Staat darf in dem, was er tut, immer nur so weit gehen, wie er nicht rechtswidrig in die Grundrechte seiner Bürger eingreift. Nach Artikel 1 Absatz 3 GG binden die Grundrechte auch die vollziehende Gewalt, also die Exekutive und damit die Feuerwehr. Die Feuerwehren dürfen also mit ihren Handlungen nicht in Grundrechte der Bürger eingreifen.
Quelle und mehr dazu:
http://www.feuerwehrmagazin.de/edossier/werbung-auf-einsatzfahrzeugen-47760