Geschrieben von Tappi am 11.06.2016 um 12:07:
Schiebleiter: nach wie vor unverzichtbar bei der Feuerwehr
Müssen Erstangriffsfahrzeuge der Feuerwehr überhaupt noch eine dreiteilige Schiebleiter nach DIN 14715 mitführen? Diese Frage sorgt immer wieder für kontroverse Diskussionen. Christian Meyer von der Feuerwehr Lippstadt liefert einige wichtige Argumente.
Die Kritiker der dreiteilige Schiebleiter weisen oft auf die geringe Verwendung im Einsatzfall hin. Auch die personalintensive Vornahme wird gerne als Contra-Argument angeführt. Dabei ist immer wieder zu hören: „Wir haben doch eine Drehleiter bei uns im Fuhrpark.“ Doch Vorsicht, das Baurecht legt in erster Linie die Maßstäbe fest, welche „Rettungsgeräte“ von einer Feuerwehr vorzuhalten sind.
So sah beispielsweise die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 1984 die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges aus Gebäuden unter anderem mit der dreiteiligen Schiebleiter vor. Damals war es möglich, Gebäude mit bis zu fünf Vollgeschossen (Erdgeschoss plus 4) zu errichten, deren zweiter Rettungsweg über tragbare Leitern der Feuerwehr sichergestellt wurde. Aufgrund dieser Tatsache waren bei diesen Objekten auch keine Aufstellflächen für Kraftfahrdrehleitern im Baugenehmigungsverfahren gefordert, auf denen ein Hubrettungsfahrzeug in Stellung gebracht werden könnte. Diese Gebäude sind heute nach wie vor in vielen Ausrückebereichen zu finden. Ein Verzicht einer Feuerwehr auf die Vorhaltung der dreiteilige Schiebleiter könnte also gravierende Folgen haben.
Quelle und mehr dazu
http://www.feuerwehrmagazin.de/service/tipps-wissen/schiebleiter-nach-wie-vor-unverzichtbar-bei-der-feuerwehr-53482
Meiner Meinung nach gehört die 3 teilige Schiebleiter heute noch genauso dazu, wie die 4 teilige Steckleiter, also unverzichtbar.
Und wenn man sieht wie eng heute teilweise gebaut wird, sollte auch die Hakenleiter wieder in die Norm genommen werden, ist zumindest meine Meinung