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Geschrieben von Nanuk am 30.12.2007 um 17:21:

 

Die sagen das

Wenn ihr Harakiri im Privatwagen zum Gerätehaus fahrt. da passiert was...seid ihr richtig am Arsch, man hat schon EINIGE Urteile bei fahrten mit Sosi gesprochen, wie soll das dann im Privatwagen funzen?

Also ICH fahre so schnell wie immer...brauche sowieso nur 3min zur uk ;)

Und der spruch mit deinen Ausrückzeiten ist auch, naja wie soll ichs sagen...ich drücks mal nett aus...überflüssig...weil das THW sich keine Ausrückzeiten von 30min mehr leisten kann/will/darf...



Geschrieben von Schwert am 30.12.2007 um 17:22:

 

Das hat unsere Leitung in Bonn so festgelegt. Keine Sonderrechte auf der Weg zur Unterkunft im Einsatzfall.

Unsere UK ist in vielen Fällen nicht grade um die Ecke. Da ist die Gefahr groß das man andere gefährdet wenn man durch die halbe Stadt jagt. Und da das THW eine Bundesorganisation ist, sind wir Selbstversicherer. Wie zahlen also alles aus eigener Kasse. Und da wollen die sich wohl auch vor schützen.



Geschrieben von firemanntom am 31.12.2007 um 16:34:

 

Es kommt ja immer darauf an wie und wo die Einheit in die AAO eingepflegt ist.
Unsere ABC- Dekon Einheit hat eine Ausrückezeit von 20 min. Und das ist schon eine Menge mehr Zeit als unser Rettungsdienst oder der Brandschutz.

Sicher gibt es immer wieder Urteilssprechungen bei solchen Fahrten.
§ 35 + 38 sind auch keine Persilscheine. Es gilt immer noch:

STVO
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Und wenn ich den verletze ist es egal ob mit Blaul. und Sonders. oder ohne.
Der Richter hat hinterher immer mehr Zeit zu überlegen.

Und wegen der Ausrückzeit, mußt Du nicht gleich an die Decke gehen. Erstens will ich nicht Dich oder eine Organisation damit angreifen. Das liegt mir fern.
Und diese Zeiten habe ich nicht erfunden, die haben andere hier in NRW erfunden und die sind für uns bindend.



Geschrieben von firemanntom am 31.12.2007 um 16:39:

 

Eins würde mich noch interessieren.
Habt ihr mal nachgefragt in wie weit das noch gilt?

Rundverfügung
Nr. / Jahr / MM / TT: 003 / 2002 / 12 / 01
Aktenzeichen: F 3 / 511 - 00 - 03
Verfügung betrifft: Hauptamt/Ehrenamt
gültig ab: 11. März 2002
gültig bis: 10. März 2004
hiermit aufgehoben: /
Rückfragen an: Referat F 3


Denn dort steht gültig 10. März 2004

Demnach ist dieser Erlass normal für Euch nicht mehr Gültig



Geschrieben von Martina am 01.01.2008 um 12:49:

 

Wir haben gar nix davon im Auto!
Ich find´s auch ein wenig......wie sag ich das jetzt??......"angeberisch"?
Ich sehe sowas hauptsächlich bei Leuten, die sich mit ihrer "Arbeit" oder auch nicht Arbeit *fg* in der Feuerwehr wichtig machen wollen!
Das soll jetzt nicht heißen, dass ihr se nicht alle habt *lach*, aber hier in meinem persönlichen Umkreis ist mir das so schon öfter aufgefallen!

Nee, ich will sowas nicht haben! Brauch nicht jeder wissen, dass ich in der Feuerwehr bin. Ich hab´s ja z.B. bei mir in der Firma auch niemandem erzählt!



Geschrieben von Sunshine am 07.01.2008 um 08:13:

 

Bin zwar nicht bei der feuerwehr sondern beim Katastrophenschutz...haben aber auch solche tolle schilder knips !
Man hat uns gesagt wer eins will bzw eins brauch soll es sagen der bekommt auch eins. Ich würde es mir höchstens so holen...als kleines andenken hehe

Lg
Sunshine



Geschrieben von Erpel am 19.02.2008 um 19:36:

 

Ich habe das Saugnapfschild was als zweites aufgeführt ist. Braucht man sich nicht irgendwelche aufkleber aufs auto machen.

Affig finde ich es wenn leute mit warnblinker durch die ortschaften schießen. Wie will man an der Kreuzung fahrtrichtungen anzeigen.


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