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xX.fire.walker.Xx
unregistriert


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Laut der Gesetzlichen Regelung ist die Untersuchung G26/2 alle zwei Jahre abzulegen, genau wie die Übungsstrecke, gilt für Atemschutzträger aller Art.

Es gibt auch die Sogenanten Bedenklichkeits Bescheinigung, in diesem Fall wirst du Aufgevordert, jedes Jahr zum Arzt zu gehen.

Man bekommt einen Kleinen Schein wo der Arzt sein Stempel, und seine Unterschrift gibt, dort steht soweit ich weis alles genau beschrieben.

MfG
fire
31.08.2007 16:52
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