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Zum Ende der Seite springen Täter gibt Feuerwehr Schuld an einem Tod
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Tappi Tappi ist männlich



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wütend Täter gibt Feuerwehr Schuld an einem Tod Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Er ist bereits zu lebenslanger Haft verurteilt, jetzt kommt eine weitere Freiheitsstrafe wegen falscher Verdächtigungen hinzu: 2010 hatte ein 44-Jähriger seine ehemalige Geliebte und ihren Ehemann umgebracht und anschließend das Haus der Familie angezündete. Nur die beiden Kinder des Paares konnten fliehen, obwohl der Mann sie mit Schlaftabletten ruhig gestellt hatte.

Jetzt musste sich der 44-Jährige, der in der Justizvollzugsanstalt Diez seine vom Bundesgerichtshof bestätigte Strafe verbüßt, erneut vor Gericht verantworten. Nach seiner ersten Verurteilung hatte er einen Brief an das Landgericht Mainz geschickt, in dem er die Freiwillige Feuerwehr Diez bezichtigte, für den Tod der Frau verantwortlich zu sein. Die Feuerwehr habe zu spät und darüber hinaus unsachgemäß eingegriffen. Sie sei erst eine Stunde nach ihrer Alarmierung in das qualmende Haus eingedrungen und habe die Frau sodann an den Beinen aus dem Haus geschleift. Das habe zu einer Kopfverletzung geführt. Bei der Reanimation durch die Feuerwehrleute sei es zu Rippenbrüchen und einem Bruch des Brustbeins gekommen, das habe den Tod der Frau verursacht.

Frau war schon tot

Die Mainzer Rechtsmedizinerin Dr. Bianca Navarro-Crummenauer wies dies mit ihrem Gutachten zurück. Die bei der Wiederbelebung verursachten Brüche seien normal, da starker Druck auf das Herz ausgeübt werden müsse. Vor allem aber habe die Frau schon nicht mehr gelebt, als die Wiederbelebung vorgenommen wurde. "Sie war tot, sie hat nicht mehr geatmet. Das zeigen die fehlenden Unterblutungen", erklärte sie. Toxikologe Dr. Jörg Röhrich - wie Navarro im Hauptverfahren vor dem Landgericht Koblenz als Sachverständiger dabei - bestätigte die Todesursache. Der Staatsanwalt - derselbe, der die Anklage im Mordprozess vertreten hatte - forderte daraufhin eine 15-monatige Freiheitsstrafe wegen falscher Verdächtigung.

Quelle und mehr dazu guckstduhier Rhein-Zeitung


Ich habe keine Worte ..... da kann man nur noch motz und kotz

Und dann bekommt so einer nur ein Jahr .... ich hätte dem noch einmal Lebenslang gegeben motz

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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.



28.02.2014 21:52 Tappi ist offline E-Mail an Tappi senden Homepage von Tappi Beiträge von Tappi suchen Nehmen Sie Tappi in Ihre Freundesliste auf
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