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Bundesverfassungsgericht bestätigt Doppelpass-Verbot |
Tappi
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Bundesverfassungsgericht bestätigt Doppelpass-Verbot |
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Einem Ausländer, der in Deutschland eingebürgert worden ist, darf die deutsche Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden, wenn er seine frühere Staatsangehörigkeit wieder erwirbt. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde eines gebürtigen Türken zurückgewiesen und damit eine entsprechende Regelung des im Jahr 2000 in Kraft getretenen Staatsangehörigkeitsgesetzes gebilligt.
Der Türke hatte im März 1999 die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Im Jahr 2001 erwarb er erneut die türkische. Die Stadt Frankfurt entzog ihm daher im Jahr 2005 den deutschen Pass unter Hinweis auf das geltende Staatsangehörigkeitsrecht. Die Karlsruher Richter befanden, Betroffene wie der Kläger hätten es selbst in der Hand, Deutsche zu bleiben. Es sei nicht unzumutbar, wenn sie sich zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden müssten.
Mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Rücken können nun die deutschen Behörden konsequent das Doppelpass-Verbot durchsetzen – vorausgesetzt, sie kommen derartigen Verstößen auf die Spur. Es sind bereits viele Fälle bekannt geworden, in denen amtliche türkische Stellen den deutschen Behörden auf deren Nachfrage hin verschwiegen haben, dass eine betreffende Person die türkische Staatsangehörigkeit zurückerhalten hat.
In einem anders gelagerten Verfassungsstreit hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden, dass die einem Ausländer verliehene deutsche Staatsbürgerschaft wieder entzogen werden darf, wenn die Verleihung durch Täuschung erschlichen wurde. Damit wiesen die Karlsruher Richter die Beschwerde eines aus Nigeria stammenden Mannes gegen den Entzug der ihm verliehenen deutschen Staatsbürgerschaft zurück. Der Schwarzafrikaner hatte angegeben, bei einer Firma in Hanau beschäftigt und daher zum Unterhalt seiner Angehörigen imstande zu sein. Er legte eine Bestätigung der Firma vor. Als später gegen ihn wegen Drogendelikten ermittelt wurde, kam heraus, dass in dem Unternehmen eine andere Person unter seinem Namen beschäftigt war. Daraufhin war die Einbürgerung von der Stadt Pforzheim widerrufen worden.
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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
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24.01.2007 01:32 |
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Firechief30 unregistriert
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RE: Bundesverfassungsgericht bestätigt Doppelpass-Verbot |
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Die Meinung vom BVG vertrete Ich damit,es kann doch nicht sein das es zwei Staatsbürgerschaften gibt.Damit finde Ich das völlig für korrekt,das sowas wieder entzogen werden kann.
LG Florian Ronne
Wie seht Ihr das ?
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24.01.2007 06:22 |
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