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Tappi Tappi ist männlich



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Daumen runter! Verwirrung über GEZ-Gebühren bei PC-Nutzern Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Für internetfähige Computer und Mobiltelefone verlangt die GEZ seit Anfang 2007 Rundfunkgebühren. Jedoch gibt es nach wie vor viele Unklarheiten bei den PC-Nutzern, wer davon betroffen ist.

Wie die neuen Regeln zu verstehen sind – dazu gibt der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) seine Hinweise:

1. Alle PC-Nutzer werden GEZ-Kunden
Wer bereits GEZ-Kunde ist, kommt zwar um die neue Monatsgebühr von 5,52 Euro herum. Doch viele Selbstständige nutzen im Büro weder Radio noch TV – deshalb werden sie jetzt für den PC zur Kasse gebeten. Gleiches gilt für Rundfunk-Muffel mit privatem Computer. Wohn- und Betriebsräume betrachtet die GEZ dabei streng getrennt: Ein angemeldeter Fernseher im Wohnzimmer entbindet Freiberufler nicht von der PC-Gebühr im Home Office.

2. Auch moderne Mobiltelefone und PDAs sind gebührenpflichtig
Die gleichen Regeln gelten für Mobiltelefone der neuesten Generation: Für UMTS-Telefone ist die PC-Gebühr ebenfalls fällig, wenn nicht bereits ein anderes Gerät bei der GEZ registriert ist. Auch internetfähige Taschencomputer haben die Gebührenfahnder im Visier.

3. Jede Firmen-Filiale muss extra zahlen
Die PC-Gebühr wird nicht pro Rechner fällig, sondern pro Standort. Betriebe mit mehreren Filialen müssen den Obolus für jedes Firmengrundstück extra zahlen. Wichtiger Hinweis: Mobiltelefone und Laptops sollten einem Betriebsgrundstück zugeordnet und am besten im Inventarverzeichnis eintragen werden. Nur dann sind die mobilen Geräte von einer separaten Gebühr befreit.

4. Für Betriebe gibt es keinen Ausweg
Technische Tricks helfen nicht gegen die GEZ: So spielt es für die Gebühreneintreiber keine Rolle, ob der Rechner tatsächlich ans Netz angeschlossen ist. Rechtlich zählt allein, ob er es sein könnte – und prinzipiell ist heute jeder Computer internetfähig. Auch spezielle Blockier-Programme ändern nichts an der Gebührenpflicht, ebenso wenig der Ausbau von Lautsprechern oder Soundkarten.
Außerdem: Firmen müssen ihre Steuererklärung elektronisch abgeben. Daher nimmt die GEZ stets an, dass jeder noch so kleine Betrieb einen PC nutzt.
(Es sei denn, das Steuerbüro übernimmt diesen Part.)

5. Bei privaten Nutzern tut sich die GEZ schwerer
Privatpersonen kann die GEZ schwerer nachweisen, dass sie Gebühren zahlen müssen. Der Grund: Die GEZ ist keine Behörde, sondern ein Dienstleister der Rundfunkanstalten. Deshalb darf sie zum Beispiel keine Wohnungen durchsuchen – niemand muss ihre Fahnder reinlassen.
So lange die GEZ kein Gericht bemüht, kann sie auch niemanden zu einer Auskunft zwingen, ob er zu Hause Radio hört oder fernsieht. Das Gleiche gilt für die Computer-Nutzung. Doch aufgepasst: Wer eine Homepage betreibt, dürfte als Gebührenverweigerer auf dünnem Eis stehen. Denn dann liegt der Verdacht nahe, dass ein privater Internet-PC im Spiel ist.

Bisher gab es dazu viele Proteste von Verbänden und Bürgerinitiativen mit dem Ergebnis: Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Oktober angekündigt, dass sie die Rundfunkfinanzierung zum Jahr 2008 neu regeln wollen.



Die haben doch einen Knall in der Betriebschüssel vogel

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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.



25.02.2007 00:27 Tappi ist offline E-Mail an Tappi senden Homepage von Tappi Beiträge von Tappi suchen Nehmen Sie Tappi in Ihre Freundesliste auf
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