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Der Bereich für freiwillige, Berufs- und Werkfeuerwehren, sowie Pflichtfeuerwehren |
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Führerschein Sonderregelung für FW |
firemanntom unregistriert
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Führerschein Sonderregelung für FW |
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05.03.2009
Tiefensee: Führerscheinerwerb für Feuerwehrleute wird erleichtert
Bundesminister Wolfgang Tiefensee wird eine Führerschein-Ausnahmeregelung für Feuerwehrfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen schaffen. Tiefensee will so das Problem der Freiwilligen Feuerwehren in Deutschland lösen, dass zu wenig junge Ehrenamtliche einen Führerschein für die Einsatzfahrzeuge besitzen.
"Sich bei der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren, ist und bleibt für junge Leute attraktiv," so Minister Tiefensee beim 4. ´Berliner Abend` des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) heute in Berlin. "Unsere Gesellschaft ist auf das Engagement der vielen Hunderttausend Ehrenamtlichen angewiesen. Um dies nicht zu gefährden, muss der Staat dort helfen, wo seine Hilfe benötigt wird. Das Problem des mangelnden Fahrernachwuchses bei der Freiwilligen Feuerwehr muss gelöst werden. Wir werden die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Ehrenamtliche zukünftig unter vereinfachten Bedingungen neben ihrer Fahrerlaubnisklasse B durch eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung den Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen erlangen können. Dadurch sollen die Kosten dieses Führerscheins auf ein Drittel reduziert werden."
Grund für die Probleme bei der Rekrutierung von Nachwuchsfahrern bei der Feuerwehr ist, dass nach der so genannten 2. EG Führerscheinrichtlinie von 1991 das Fahrerlaubnisrecht und insbesondere die deutschen Fahrerlaubnisklassen ab Januar 1999 an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben anzupassen waren. Seither dürfen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen gefahren werden. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 und für Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen eine Fahrerlaubnis der Klasse C erforderlich. Lediglich ältere Fahrerlaubnisinhaber, die vor dem 1. Januar 1999 ihren Führerschein erworben haben, können auch diese Fahrzeuge mit der bisherigen (alten) Klasse 3 fahren.
Durch eine Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) soll nun im Rahmen des EG-Rechts eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B Einsatzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 4, 25 Tonnen fahren dürfen. Am Ende der erleichterten Ausbildung wird eine Prüfung stehen, um die Sicherheit bei den Einsätzen voll zu gewährleisten. Bisher kostet der Erwerb des benötigten Führerscheins der Klasse C1 rund 3.000 Euro. Diese Kosten sollen auf ein Drittel reduziert werden.
Tiefensee lud die Vertreter der Feuerwehr außerdem zu einem "Runden Tisch" am 23. März ein, um weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den Erwerb der erforderlichen Fahrerlaubnis auszuloten.
Quelle: FW.de
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06.03.2009 10:10 |
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Tappi
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Zitat: |
Wir werden die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass junge Ehrenamtliche zukünftig unter vereinfachten Bedingungen neben ihrer Fahrerlaubnisklasse B durch eine spezifische Zusatzausbildung und Prüfung den Führerschein für Einsatzfahrzeuge bis 4,25 Tonnen erlangen können. |
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Und was bitte soll das bringen?
Wenn dann sollten die bis 7,5 Tonnen machen, so wie es damals war. Denn die meisten Fahrzeuge wiegen mehr als 5 Tonnen!
Desweiteren sollte eine Regelung eingeführt werden, das angehörige der Feuerwehr die Klasse C günstiger oder sogar kostenlos erwerben dürfen und wenn es nur für die Feuerwehr ist. Sprich nach ausscheiden oder so, erlischt auch die Fahrerlaubnis.
Sowas sollten die mal einführen und nicht so einen blödsinn bis 4,25 Tonnen, das bringt garnichts
Welche Fahrzeuge wiegen denn 4,25 to?
Allein ein LF 8 wiegt doch schon 5 - 6 Tonnen
Ein TLF 8/18 wiegt auch zwischen 5 und 6 Tonnen
Und ein ELW kann jeder mit der Klasse B fahren, die sind nicht schwerer als 3,5 Tonnen, von daher sehe ich diese Regelung was der einführen will für schwachsinnig
Bis 7,5 Tonnen oder auch 8 Tonnen, das wäre meiner Meinung nach vollkommen ok und würde auch was bringen, aber nicht das was der da vorhat
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dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
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06.03.2009 16:26 |
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Phoenix unregistriert
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Ich finde dies auch schwachsinnig. Unser TLF ist z.B. en 12 Tonner. Das kann man mit der Regelung auch nicht fahren.
Was ich aber auch nicht gut finde ist, wo auch schon darüber gesprochen wurde, das bei einem Einsatzfall jeder die Feuerwehrautos fahren darf. Das finde ich mal noch dümmer, denn man kann nicht einen der bisher nur Auto gefahren ist, einen 12 Tonner fahren darf.
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06.03.2009 20:34 |
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Marc unregistriert
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sollen sie es wie im osten machen
im e fall kannste die dinger auch ohn schein fahren
heist ich darf einen w50 fahren obwohl ich nur die kleine pappe habe
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07.03.2009 05:03 |
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firemanntom unregistriert
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Hallo
Bei dem Schein bis 4,5 tonnen scheint es eher um die Fahrer aus dem Rettungsdienst zu gehen.
Das könnte hinhauen, das der RTW an die 4,5 kommt.
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07.03.2009 12:39 |
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Tappi
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Das mit dem ohne Schein im Einsatzfall fahren, ist immer so eine Sache.
Ich weiß nicht in wie weit das jetzt hier in NRW geregelt ist, aber damals konnte man das bei uns auch noch machen, aber nur hin zur Einsatzstelle. Zurück durfte man dann nicht mehr fahren.
Sollen die das doch so machen wie beim Bund, jeder Feuerwehrmann oder jede Feuerwehrfrau darf kostenlos und nur für die Feuerwehr die Klasse C(E) machen. Dieser Schein hat dann aber auch nur Gültigkeit im Zusammenhang mit der Feuerwehr und deren Fahrzeuge. Fährt man privat und wird erwischt, so ist man ohne Schein gefahren. So eine Regelung wäre meiner Meinung nach das beste.
Und sowas könnte man auch locker an einem Wochenende machen. Oder noch besser, mit in den Maschinisten-Lehrgang nehmen.
1. Wochenende - Feuerwehrführerschein machen inkl. Abschlussprüfung
2. und 3. Wochenende wie gehabt
Es muss ja nicht unbedingt bei dem Lehrgang mit reingenommen werden, aber wie gesagt sowas wäre doch an einem Wochenende machbar.
Einen Tag etwas Teorie, am 2. Tag nur Praxis und am 3. Tag Praxis mit Prüfung
Vorraussetzung für den Lehrgang ist dann mind. Klasse 3 bzw. B
@ Thomas
Ja für RTWs das kann eher hinkommen, die wiegen teilweise ja 3,8 to oder sogar mehr.
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08.03.2009 00:50 |
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firemanntom unregistriert
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Auch in NRW gilt die Regel(meines Wissens) noch Hin ja im Notfall ohne die Fahrerlaubnis.
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08.03.2009 10:10 |
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Tappi
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Das kann sein, aber es kommt dann noch auf den Löschzug ab, wenn der Wehrführer bzw. Löschzugführer es nicht will, dann wird es nicht gemacht.
Das wurde meine ich auch beim Maschinistenlehrgang gesagt, das dies eine ganz verzwickte Zwickmühle ist, auf der einen Seite dürfte man aber wenn was passiert ist man am Ar*** und es zahlt nicht eine Versicherung
Mich würde es schon interessieren, wie denn da nun die Sachlage ist, ich denke mal das dies ja niemand so wirklich weiß? Wie es denn richtig ist?
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08.03.2009 13:37 |
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firemanntom unregistriert
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Hallo
Also ich würde davon nur gebrauch machen, wenn es um Menschenleben geht, es nicht anders möglich ist den zu retten, und der Fahrer sich in dem Umgang mit dem Fahrzeug auskennt. Ansonsten würde ich die Finger davon lassen. Denn sollte was passieren auf einer Fahrt, z.B. zu einem Mülltonnenbrand, möchte ich nicht der Einsatzleiter sein. Den den Richter zu überzeugen, das man dort hinfahren mußte, wird wohl schwer werden.
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08.03.2009 19:44 |
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Tappi
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Ich als Einsatzleiter würde von vornherein schon so entscheiden, wenn es um Menschenleben geht und kein Klasse 2 Fahrer bzw. heute ja C zum Gerätehaus kommt innerhalb von ka wieviel Minuten, dann würde ich sagen einer fährt jetzt (notfalls sogar ich selber)
Aber es ist echt schwer
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09.03.2009 10:48 |
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