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Energiepass ohne E-Handwerk |
Tappi
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Energiepass ohne E-Handwerk |
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Die neue Energieeinsparverordnung droht zahlreiche hochqualifizierte Handwerksmeister von der Ausstellung des ab 2008 geltenden Gebäudeenergieausweises auszuschließen. Betroffen ist auch das Elektrohandwerk.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wendet sich entschieden gegen diese Ausgrenzung vieler Gewerke und engagiert sich für eine breite Zulassung von qualifizierten Bau- und Ausbauhandwerkern.
Der ursprüngliche Entwurf der Energieeinsparverordnung sah vor, eine breite Gruppe von Ausstellungsberechtigten zuzulassen. Zu ihr sollten auch Handwerksmeister aus Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation und Schornsteinfegerwesen gehören, sofern sie eine Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens nachweisen können.
In der nun verabschiedeten Fassung der Novelle wurde der Kreis der ausstellungsberechtigten Personen jedoch völlig unerwartet eingeschränkt. Zahlreiche Gewerke, denen die hohe Qualifizierung zum Gebäudeenergieberater des Handwerks offen steht und die sich in den vergangenen Jahren aktiv an der Fortbildung beteiligt haben, sollen dagegen nicht zugelassen werden, so auch das Elektrohandwerk.
Zwar ist eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der alle am 25. April 2007 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gelisteten Gebäudeenergieberater ausstellungsberechtigt sind. Aber: Gebäudeenergieberater, die einen Handwerksbetrieb leiten oder dort arbeiten, sind aufgrund eines wirtschaftlichen Eigeninteresses von der Liste ausgeschlossen. Bis zu diesem Datum fortgebildete Baustoffhändler sollen hingegen uneingeschränkt zugelassen werden. Der Ausschluss der wesentlich höher qualifizierten Handwerker ist nach Ansicht des ZDH nicht akzeptabel.
Der Zentralverband fordert deshalb: Die Ausstellungsberechtigung für Gebäudeenergieberater aus dem Handwerk muss breit gefasst werden. Fortgebildete Handwerksmeister aus dem Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Bereich müssen als Ausstellungsberechtigte für Gebäudeenergieausweise uneingeschränkt zugelassen werden. Zudem sollte die Ausstellungsberechtigung an die Qualifikation gebunden werden - unabhängig davon, ob der fortgebildete Handwerksmeister in einem zulassungspflichtigen oder -freien Gewerk tätig ist. Damit und durch den Verzicht auf eine einschränkende Liste von zugelassenen Gewerken ließe sich eine Benachteiligung der bereits heute aktiven Handwerksmeister vermeiden.
Hintergrund: Am 25. April 2007 hat die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Vor dem Inkrafttreten bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates. Die Verordnung tritt voraussichtlich im Herbst 2007 in Kraft. Bis dahin gilt die Energieeinsparverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom Dezember 2004 weiter.
Tappi hat dieses Bild (verkleinerte Version) angehängt:
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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
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17.05.2007 00:52 |
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