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Themen über die man reden sollte |
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Buch-Tipp für Leiharbeiter ( wichtig !!! ) |
Tappi
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Buch-Tipp für Leiharbeiter ( wichtig !!! ) |
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Hallo,
hier mal ein Buch-Tipp von mir :
" Arbeitnehmer in Zeitarbeitsunternehmen", 2. Auflage, Jürgen Ulber
( Jurist im Vorstand der IG Metall ), ISBN 3-7663-3542-1
( www.bund-verlag.de )
In dem Buch befinden sich höchst interessante Informationen für LAN
( aber auch für Dispos zur täglichen Arbeit ; Einhaltung der Verpflichtungen ).
Hier mal ein paar Zitate :
" Die mit dem Alleinbestimmungsrecht des Verleihers verbundenen Wegezeiten sind grundsätzlich vergütungspflichtige Arbeitszeit"
( Nr.7.3.3, S. 108 ; damit bestätigt sich meine Auffassung zu den Wegezeiten ! )
" Fährt der Arbeitnehmer jedoch auf Veranlassung des Verleihers ein Fahrzeug gelten die Lenkzeiten als Arbeitszeit " ( S. 107 ).
" Wegezeiten zu einer auswätigen Arbeitsstelle sind zunächst nur dann als Arbeitszeit i.S. d. ArbZG, wenn sie länger sind, als der Weg von zu Hause zum Betrieb des Verleihers.
....
Muss der Leiharbeitnehmer z.B. ein Fahrzeug lenken, um zum Betrieb der Entleihers zu gelangen, ist die Fahrtzeit grundsätzlich Arbeitszeit."
Die Wegezeiten ( Verleiher - Entleiher ) müssen also im Rahmen des ArbZG ( max. 48 bzw. 60 Std./Woche ) mitberücksichtigt werden !!
Den § 8.3 im MTV des BZA hält Herr Ulber für rechtlich sehr bedenklich
( S. 108 ).
Wow, da hätten Umweltbehörden und die BA ja ne Menge zu tun,wenn sie das mal überprüfen würden !
Auch zu den Arbeitszeitkonten und dem § 11,Abs.4 des AÜG steht da einiges und z.B. auch zu der 4-Tages-Anküdigungsfrist beim Wechsel eines Entleihers im Freizeitausgleich, usw., usw.
Tolles Buch !
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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
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21.10.2006 17:04 |
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Tappi
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Themenstarter
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Ja sicher sind die noch aktuell und die werden auch weiterhin aktuell bleiben, so lange es diese Sklavenhändler gibt
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02.03.2009 02:37 |
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