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GAMS-Regel hilft beim Gefahrguteinsatz |
Tappi
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GAMS-Regel hilft beim Gefahrguteinsatz |
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Gefahrguteinsätze können für jede Feuerwehr anfallen. Häufig sind die ersteintreffenden Führungskräfte jedoch mit der Lage überfordert. Daher möchten wir die GAMS-Regel wieder ins Gedächtnis rufen. Sie hilft, unaufschiebbare Erstmaßnahmen einzuleiten, und lässt sich mit einfachen Mitteln realitätsnah üben.
Es sollte so nicht sein. Aber die Realität zeigt, dass viele Feuerwehren sich nicht auf Gefahrguteinsätze vorbereiten. „Damit haben wir nichts zu tun, dafür gibt es doch die Gefahrstoffeinheit beziehungsweise den ABC-Zug…“ Doch in vielen Gefahrstoff-Zügen fehlen inzwischen die Freigestellten (Wehrersatzdienstleistenden), also muss immer häufiger der Löschzug mitran. Außerdem gibt es solche Spezialeinheiten in jedem Landkreis nur in begrenzter Zahl. Bis diese vor Ort sind, können schon mal bis zu 30 Minuten vergehen. Doch im Falle eines Gefahrstoff- oder Gefahrguteinsatzes müssen einige Erstmaßnahmen unverzüglich eingeleitet werden. Ein typisches Beispiel (welches auch sehr gut als Übungsszenario genutzt werden kann) zeigt, wie sich die Einheiten – insbesondere die ersteintreffende Feuerwehrführungskraft – dabei an der aus der Ausbildung zum Gruppenführer bekannten „GAMS-Regel“ (siehe Kasten) entlanghangeln können.
Quelle und mehr dazu
http://www.feuerwehrmagazin.de/service/t...uteinsatz-56998
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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
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15.09.2016 21:18 |
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