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Gefahrstoffe - lauern auch im Alltag |
Tappi
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Gefahrstoffe - lauern auch im Alltag |
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Jeder wird sich schon einmal gefragt haben: "Was ist das eigentlich - ein Gefahrstoff?" Sicherlich, die alten Hasen aus Produktion und Technik werden jetzt abwinken, nach dem Motto: "Alles schon schulungsmäßig da gewesen."
Hier wird das Thema trotzdem beleuchtet, oder gerade deshalb.
Hättet ihr's gewußt?
Es gibt viele Bereiche in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Sie treten als Gase, Dämpfe, Schwebstoffe, Flüssigkeiten und Feststoffe auf. Gefahrstoffe - aus zwei entscheidenden Worten zusammengesetzt: Gefahr und Stoffe. Scherzhaft könnte hier jemand Jeansstoff ansprechen. Nun, im ersten Augenblick läßt einen der Gedanke wirklich schmunzeln, aber beim Arbeiten mit Sauerstoff kann einem das Lachen schon vergehen. Da reicht schon die zündende Idee und die Kutte brennt. So weit so gut - oder nicht?!
Von Stoffen, welchen auch immer, geht also eine Gefahr aus.
Von welcher Gefahr ist eigentlich die Rede? Hier hilft uns das Gesetz weiter - nämlich die Gefahrstoffverordnung, kurz GefStoffV: Gefährliche Stoffe und Güter oder gefährliche Zubereitungen sind Stoffe/Güter und Zubereitungen, die explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, krebserzeugend, erbgutverändernd, fruchtschädigend, umweltgefährlich sind. So, jetzt wißt ihr bescheid - oder doch nicht?!
Ist die Sprudelflasche gefährlich?
Also was knallt, zischt, pufft und schlecht schmeckt ist ein Gefahrstoff? Wenn die Sprudelflasche beim Öffnen zischt, ist das eine Gefahr? Aber natürlich, wenn man den Saft aufwischen muss: Rutschgefahr. Spätestens jetzt werdet ihr euch fragen: "Wo habe ich denn in meinem Umfeld einen Stoff, von dem eine Gefahr ausgeht?" Zu Hause allemal!
Hier wird fleißig geputzt, geheimwerkelt und gegärtnert mit Dingen, die nicht immer die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgeliefert bekommen, wie Reiningungsmittel, Farben, Klebstoffe, Verdünner, Holzschutzmittel, Insektizide usw.
Und im Betrieb? Nehmen wir mal ein Unternehmen, was Medikamente herstellt, besteht da eine Gefahr? In der Regel nein - bei der korrekten Anwendung des Arzneimittels. Jedoch ja bei der Herstellung des Präparates. Ist das nun ein Gegensatz? Mitnichten! Schauen wir uns das "Nein" an:
Der Wirkstoff eines Arzneimittels kann zwar durchaus ein Gefahrstoff sein, zum Beispiel giftig. Das gilt aber nur für den reinen Stoff. Hier ist die Dosis eines Heilmittels das Gift. Wie das? Nun, das Präparat ist in der richtigen Dosis und der korrekten Anwendung für die Heilung, Linderung, Vorbeugung oder Erkennen lassen einer Erkrankung bestimmt. Man spricht von einem therapeutischen Nutzen. Wird die Dosis wahllos erhöht, verschiebt sich die Angelegenheit Richtung Gefahrstoff. Schlafmittel sind hier ein warnendes Beispiel.
Erst die Dosis macht's
Wenden wir uns dem "ja" zu. Hier sieht die Sache anders aus. Bei der Bearbeitung von Arzneimitteln oder einem Havariefall greift nicht mehr der therapeutische Gedanke, hier ist die Dosis in der Regel um ein Vielfaches erhöht und der Zeiger weist in Richtung Gefahrstoff. Hier greift nur der technische oder persönliche Schutz, wobei technische Schutzmaßnahmen an erster Stelle stehen, so daß der Kontakt mit Gefahrstoffen erst gar nicht entstehen kann.
Wenn wir uns nun vor den "gängigen" Gefahrstoffen schützen, heißt das nicht Gefahren-Freizone. Viele Stoffe sind und können in unserem alltäglichen Betrieb zu einer Gefährdung führen und die kommen im Gesetzestext nicht unbedingt als Gefahrstoff vor: Dampf, Flüssigkeit auf dem Boden, heißes Wasser, Glasbruch, Eis und Schnee, elektrischer Strom, Lärm, sogar unzureichende Beleuchtung. Die Liste ließe sich unendlich fortführen. Aber auch hier gilt im übertragendem Sinne: Es gibt kein Gift - erst die Dosis macht das Gift. Ihr seht, Gefahrstoffe begleiten uns öfters als man denkt. Aber beim richtigen Einsatz und der korrekten Kennzeichnung bringen sie Freu(n)de.
Noch ein Wort zur Kennzeichnung, damit sich jeder informieren kann:
Gefahrstoffe müssen als solche erkennbar sein. Das heißt, ein Behältnis mit einem Gefahrstoff muss die Angaben des Stoffnamens, das Gefahrensymbol, ein ausgehendes Risiko, Sicherheitsratschläge und den Hersteller- oder Vertreibernamen vorweisen. Und im Betrieb gilt: Für Gefahrstoffe muss es eine Betriebsanweisung geben - das ist Pflicht! Fragt doch mal euren Sicherheitsbeauftragten, da werdet ihr geholfen.
Womit putzt ihr eigentlich?
Schaut euch demnächst mal das Behältnis eures Haushaltreinigers an und ihr werdet euch hoffentlich nicht wundern.
http://www.gifte.de/Gefahrgut/gefahrenklassen.htm
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der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
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30.10.2006 17:17 |
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Sandra unregistriert
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Stimmt das, dass in einigen Haushaltsstoffen noch dieses Grünkreuz auftaucht?
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14.01.2008 10:00 |
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Tappi
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Themenstarter
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Ich kenne nur das Grüne Kreuz für die Ambulance
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14.01.2008 14:11 |
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RatzFatz
Plappermaul
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Sehr interessanter Beitrag
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19.11.2008 22:37 |
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Black Desire unregistriert
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ups..hab mal geschaut auf meine Versiegelung für die Fenster,
da steht einmal "leicht entzündlich" und "Reizend". Jetzt weiß ich
warum ich immer Husten muss, wenn ich das Zeug aufsprüh.
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10.12.2008 17:46 |
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