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Alles über das Thema Atemschutz |
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Tappi
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Atemschutzgeräteträger und lange Haare? |
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Ist ja wie bei den Frauen id ehaben auch lange Haare, zumidnest die meisten?
Wie sieht das denn da aus, dürfen die oder können die überhaupt tauglich geschrieben werden?
Wie läuft das genau?
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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
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09.12.2006 18:02 |
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firemanntom unregistriert
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RE: Atemschutzgeräteträger und lange Haare? |
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Hallo Zusammen und schöne Weihnachten.
Das ist richtig, das der Arzt nicht auf Bart, Haare oder Schmuck/Piercing achtet. Ist auch garnicht seine Aufgabe.
Beim Lehrgang am Anfang zitieren wir aus der FWDV 7 zum Thema Bart und Haare, sowie Schmuck. Den Bartträgern raten wir (insofern es probleme mit dem Dichtrahmen gibt) den Bart abzunehmen. Aber wir zitieren auch den Passus: Der AGT ist für sich Eigenverantwortlich.
Den Trägern von langen Haaren raten wir diese als Zopf zu tragen, weil es sonst mit den Schnallen unangenehm wird.
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24.12.2006 17:37 |
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Firefighter86
Haudegen
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also nach meinem Wissensstand können Frauen auch mit längeren Haaren Atemschutztauglich sein die Haare müssen hierfür nur so sein das sie nicht ausserhalb der Schutzkleindung und auch nicht im Bereich der Dichlippen der Atemschutzmaske sind!
Gruß
Firefighter
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09.12.2006 18:15 |
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Jockel unregistriert
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Hallo!
In erster Linie entscheidet der Arzt über die Tauglichkeit von Personen zum Tragen von Atemschutzgeräten. Dies geschieht durch eine Untersuchung nach dem Grundsatz 26, auch als G26 bekannt.
Eine weitere Regeln besagt: "Haar und Barttracht dürfen den korrekten Sitz der Schutzmaske nicht beeinträchtigen".
Eine weitere Regeln: "Narben oder körperliche Fehlentwicklungen die den korrekten Sitz der Schutzmaske beeinträchtigen schließen die betreffende Person als AGT von vorneherein aus".
Und noch eine Regel: "Schmuck der den korrekten Sitz der Schutzmaske beeinträchtig ist abzunehmen".
Also kurz gesagt, wenn die betreffende Person eine gültige positive G26 Untersuchung hat, Haar und Barttracht den dichten Sitz der Maske nicht beeinträchtigen und auch keinen Gesichtsschmuck hat der hier stört darf sie als AGT eingesetzt werden.
Bei Frauen mit langen Haaren sehe ich hier kein Problem. Es ziebt aber ganz schön wenn Haare und Schnallen der Maskenbebänderung sich innig verknoten
Gruß
Jockel
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13.12.2006 23:22 |
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Firefighter86
Haudegen
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Deine Aussage ist soweit ja ganz Korrekt allerding macht das meiner Meinung nach nicht der Arzt der die G26 abnimmt sondern der Atemschutzbeauftragte der die durchgänge durch die Atemschutzstrecke abnimmt. ich hatte nämlich z.B. einen Kameraden beim Atemschutzlehrgang mit voll Bart der hat die G26/3 bestanden und war jetzt beim Atemschutzlehrgang und dort wurde er von den Ausbildern darauf hingewiesen das er den Bart abrasieren muss oder nicht am Lehrgang teil nehmen darf!
Gruß
Firefighter86
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14.12.2006 09:59 |
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Jockel unregistriert
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Hallo!
Ohne gültige G26 keine Begegnung mit dem Atemschutzbeauftragten der die Durchgänge durch die Atemschutzstrecke abnimmt
Ich meinte die G26 ist die erste große Hürde auf dem Weg zum AGT. Die weiteren Feinheiten kommen dann etwas später.
Gruß
Jockel
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14.12.2006 10:04 |
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Firefighter86
Haudegen
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Das ist richtig aber der Arzt der die G26 durchführt guckt nicht ob irgendwelche Haare oder ähnliches im Bereich der dichtlippe der Maske ist!!!
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14.12.2006 11:14 |
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Fire-Fighter unregistriert
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22.12.2006 09:21 |
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