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Wer haftet bei Ölspuren
Ich habe gelesen das laut einem Gerichtsurteil der Einsatzleiter der Feuerwehr die Verantwortung trägt und muss die Straße freigeben und nicht die Polizei. Wenn nun an dieser Stelle ein VU wäre würde der EL zur Verantwortung gezogen.
Hier müsste der EL beweisen, das die Ölspur korrekt beseitigt wurde.
Ist das heute wirklich so? Oder ist es von Kreis zu Kreis unterschiedlich?
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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
19.07.2007 21:54
firemanntom unregistriert
RE: Wer haftet bei Ölspuren
Wir geben die Strasse grundsätzlich nicht frei. Wir übergeben die Strasse an die Polizei.
Die müßen dann die Strasse wieder frei geben.
Wie will denn der EL entscheiden ob die Ölspur fachgerecht beseitigt ist und von dieser keine Gefahr für den Verkehr ausgeht?
Wieviele EL können sowas beurteilen?
Das einzig richtige ist die Übergabe an die POL und diese sollte den Straßenbaulastträger zu rate ziehen.
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Themenstarter
Jap so und nur so kenne ich es auch, aber ich hatte es halt damals mal gelesen.
Aber recht gebe ich dir da voll und ganz
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