Wegen der in den letzten Jahren stetig steigenden Zahl elektrischer Verbrauchsmittel und der älteren Elektroinstallation einer größeren Behinderteneinrichtung reicht im vorliegenden Fall die Anzahl der ortsfest installierten Steckdosen nicht aus. Bei der Wiederholungsprüfung findet »de«-Leser J. B. aus Bayern z.B. ortsveränderliche Mehrfachsteckdosenleisten vor, die von den Betreuten selbst angeschafft wurden. Er beanstandete bisher bei der Wiederholungsprüfung den Anschluss von Verbrauchsmitteln größer 1000W pro Mehrfachsteckdosenleiste und hintereinander geschaltete Mehrfachsteckdosenleisten.
Unser Leser J. B. ist mit der Wiederholungsprüfung von elektrischen Anlagen beauftragt. Hier gibt es verschiedene Bereiche, z.B. Verwaltung, Wohngruppen, Werkstätten für Behinderte usw. Er findet vielfach ortsveränderliche Mehrfachsteckdosenleisten und Verlängerungsleitungen für den dauerhaften Gebrauch vor – teils sichtbar, teils auch hinter den Möbeln versteckt. Viele Anwender nutzen spezielle Mehrfachsteckdosenleisten mit einem Schalter, um sie auch für die Abschaltung der Stand-by-Funktion von Geräten der Unterhaltungselektronik zu benutzen.
Bei einer Fortbildungsmaßnahme bezüglich des Brandschutzes in Elektroanlagen hörte J. B. nun jüngst etwas über ein generelles Verbot für die dauerhafte Nutzung von Mehrfachsteckdosenleisten. Vor diesem Hintergrund ergaben sich für unseren Leser J.B. folgende Fragen:
Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.