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 Gebietskrankenkasse muss Kosten bei Rettungsfahrten mittragen Tappi 06.12.2008 00:01

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Gebietskrankenkasse muss Kosten bei Rettungsfahrten mittragen Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

St. Pölten (LPD) - Um die Rettungsorganisationen in Niederösterreich weiter zu entlasten, übernehme das Land künftig die „Alarmierungsgebühr” von 6,60 Euro für die Rettung bei Notarzteinsätzen. Die Gemeinden erklären sich dazu bereit, ihren Einsatz zu leisten und werden die Obergrenzen des Rettungsschillings aufheben, so Landesrat Mag. Wolfgang Sobotka. „Die Finanzierung der Rettungsorganisationen sowie die örtlichen und überörtlichen Rettungseinsätze müssen von den Gemeinden, dem Land Niederösterreich, dem Bund sowie der Gebietskrankenkasse bzw. Sozialversicherung getragen werden”, erklärte Sobotka diese Entscheidung.

Niederösterreich habe in den vergangenen Jahren die Zuwendungen deutlich erhöht. „Im Jahr 2005 waren es 8,4 Millionen Euro, die jedes Jahr bereitgestellt wurden, heute sind es bereits 12,8 Millionen Euro”, so Sobotka. Dies sei ein Beweis dafür, dass Niederösterreich zu seinen Rettungsorganisationen stehe.

In diesem Zusammenhang plädierte Sobotka für die Einhaltung der im Rettungsgesetz festgelegten klaren Organisation und Aufgabenteilung bei der Finanzierung der Rettungsorganisationen. „Angesichts der Inflation und dem seit 2005 um ein Drittel gestiegenen Dieselpreis ist es notwendig, auch von der Gebietskrankenkasse einen kostendeckenden Beitrag bei den Rettungsfahrten zu verlangen”, bekräftigte Sobotka. Es gehe darum, Aufgaben, Zuständigkeiten und Regierungsverantwortung wahrzunehmen, gemeinsam zu arbeiten, Lösungen und Ziele für die in Not geratenen Menschen zu verwirklichen und nicht zu streiten.

„Mit dem Wegfall der Alarmierungsgebühr, die bei jeder Rettungsfahrt anfällt, ist es Niederösterreich gelungen, den Dienstbetrieb der Rettung weiter zu gewährleisten”, so Sobotka. Diese weitere Unterstützung sei gleichzeitig ein klares Bekenntnis zur raschen Hilfe. Mit dem Rettungswagen bzw. mit dem Notarztwagen (NAW) sei eine Einsatzzeit von maximal 10 bzw. 12 Minuten nahezu flächendeckend in Niederösterreich gewährleistet, so Sobotka.

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der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.



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