Abzeichen |
Funktion der Abzeichen |
|
Feuerwehrmann (FM)
abgeschlossene
Grundausbildung Truppmann Teil 1 inkl.
Erste-Hilfe-Ausbildung
|
|
Oberfeuerwehrmann (OFM)
Abschlossenen
Grundausbildung Truppmann Teil 1 + 2, + Zusatzausbildung
wie z.B. Atemschutzgeräteträger, Maschinist; oder
Truppmann Teil 1 + 2 + Truppführer
(Ausnahmen sind möglich)
|
|
Hauptfeuerwehrmann (HFM)
Abgeschlossene Grundausbildung Truppmann Teil
1 + 2 + Truppführer, Personen mit Sonderqualifikationen so wie der
Quliikation zum Gruppenführer. (Außnahmen mögich)
|
|
Löschmeister (LM)
1.Führungsdienstgrad nicht einheitlich
gereglet; in der Regel z.B. Gruppenführer
|
|
Oberlöschmeister (OLM)
z.B. Zugführer,
Kommandanten kleinerer Wehren mit mindestens
Gruppenführer + Leiter einer Feuerwehr
|
|
Hauptlöschmeister (HLM)
z.B. Verbandsführer, Kommandanten mittlere
Wehren mit mindestens Zugführer + Leiter einer Feuerwehr
|
|
Brandmeister (BM)
z.B. Kommandanten großer Wehren + Leiter einer
Feuerwehr, Midestens mit der Qualifikation eines Verbandsführers
|
|
Oberbrandmeister
(OBM)
Beförderungsdienstgrad, ist nicht einheitlich gregelt, In
der Regel bei Schgebietsleiter in Großen feuerwehren zufinden.
|
|
Hauptbrandmeister (HBM)
Beförderungsdienstgrad, ist nicht einheitlich
gregelt
|
|
Kommandant
Wahl zum Kommandaten oder Stellv. Kommandaten
durch die Manschaft, die Wahl findet in der Regel auf der
Jahreshauptversammlung statt.
|
|
Kreis- und Stadtbrandmeister
Bestellung durch den jeweils zuständigen
Kreisbrandrat zu seiner Unterstützung und zur Unterstützung der
Kreisbrandinspektoren. Der Stellvertreter des Stadtbrandinspektors
führt die Bezeichnung Stadtbrandmeister.
|
|
Kreis- und Stadtbrandinspektor
Bestellung durch den jeweils zuständigen
Kreisbrandrat im Einvernehmen mit den Kommandaten der Freiw.
Feuerwehren und den Leitern der Werksfeuerwehren.
Bestellt werden kann nur, wer nach dem 18. Lebensjahr mind. 5 Jahre
in einer Feuerwehr Dienst geleistet, sich in einer Führungsfunktion
bewährt und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Die Bezeichnung Stadtbrandinspektor führen der Stellvertreter des
Stadtbrandrats und der Kommandant der Freiw. Feuerwehr in einer
Großen Kreisstadt.
|
|
Kreis- und Stadtbrandrat
Der
Kreisbrandrat wird auf Vorschlag des
Landrates von den Kommandanten der Freiw. Feuerwehren und den
Leitern der Werksfeuerwehren auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.
Gewählt werden kann nur,
wer nach
dem 18. Lebensjahr mind. 5 Jahre in einer Feuerwehr Dienst
geleistet, sich in einer Führungsfunktion bewährt und die
vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Die Bezeichnung Stadtbrandrat führt der Kommandant der Freiw.
Feuerwehr in einer kreisfreien Gemeinde.
|