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Videos von Kameras im Auto vor Gericht verwertbar |
Tappi
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Videos von Kameras im Auto vor Gericht verwertbar |
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Videos von Fahrzeugkameras, die einen Unfall dokumentieren, sind vor deutschen Gerichten verwertbar. Dies betrifft sowohl Pkws als auch andere Fahrzeuge.
Das Münchner Amtsgericht entschied in dem verhandelten Fall (Az.: 343 C 4445/13), bei der ein Radfahrer nach einem Unfall geklagt hatte, zu seinen Ungunsten. Der Radfahrer hatte sein Verschulden selbst auf Video aufgenommen.
Demnach sind Aufnahmen verwertbar, um einen Unfall zu rekonstruieren. Allerdings darf dabei kein anderer Zweck verfolgt werden, als nur das Verkehrsgeschehen aufzunehmen. Das Urteil ist noch noch nicht rechtskräftig.
Quelle: www.focus.de
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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
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19.07.2013 14:52 |
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