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Staatsanwalt fordert lebenslang für Vater Yusuf |
Tappi
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Staatsanwalt fordert lebenslang für Vater Yusuf |
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Lebenslang für den Vater der ermordeten Gülsüm, zehn Jahre Jugendstrafe für den Drillingsbruder und acht Jahre wegen Beihilfe zum Mord für Miro. Mit dieser Forderung schloss Staatsanwalt Martin Körber gestern sein einstündiges Plädoyer im Gülsüm-Mordprozess.
Vor dem Plädoyer des Staatsanwalts Martin Körber war die Beweisaufnahme gestern beendet worden - nachdem Rudi Kemkes, der Besitzer des Hauses, in der die Familie der ermordeten Gülsüm wohnt, vor Gericht ausgesagt hatte. Er bestätigte der Kammer, dass er die Familie besucht habe, nachdem sie von der Beerdigung aus der Türkei zurückgekommen war, man dort nicht über eine defekte Lampe gesprochen habe.
Keine Lampe auf dem Foto
Dass die neue Lampe, anders als die Verteidiger des Vater glaubhaft machen wollten, am Tag nach der Auffindung derErmordeten, dort schon gehangen haben soll, konnte Richter Christian Henckel widerlegen. Anhand von Fotografien und der Beschreibung der Örtlichkeiten hätte man die Neoröhre auf dem Foto von der Wohnung erkennen müssen. Immer noch geht es darum, ob der Vater die Lampe als Vorwand genutzt hat, um seine Tochter Z. aus dem Haus zu locken.
Was für den Staatsanwalt klar ist: Vater Y. hat die Tat langfristig eingefädelt, die der Sohn schließlich ausführte. Unter Mithilfe von Miro. Zweimal versuchte Yusuf seine Tochter Z. aus der Wohnung zu locken, damit Davut Zugriff auf Gülsüm habe. Körber argumentiert so: Nach dem Eingriff im Marienhospital war Gülsüm für ihn abgetaucht. Ihr Fahrrad stand nicht mehr am Bahnhof Empel. Vater und Sohn hatten es vermutlich entwenden, damit Gülsüm abgeholt werden musste. Was auch so geschah. So hatten Überblick über ihren weiteren Tagesablauf und ein glaubhaftes Argument, Gülsüm am Abend aus dem Haus zu locken, da angeblich Miro das Rad am Groiner Weg gefunden hätte.
Streitgespräche
Vom Bahnhof aus sei Yusuf mit in die Wohnung an der Neustraße gefahren. Ein Streitgespräch entstand. Gülsüm gab noch einmal zu verstehen, dass sie nicht bereits sei, den Kandidaten aus Hannover zu heiraten, sie habe einen Mann und das sei Altin. „Mach' was du willst”, habe Yusuf geantwortet und die Wohnung verlassen. Anders als sonst üblich, habe er nicht aggressiv reagiert, was auch die Tochter B. vor Gericht ausgesagt hatte. Dieses Gespräch sei, ihre allerletzte Chance gewesen, ihr Leben zu ändern. Was sie verspielt habe. Das war ihr Todesurteil. So der Staatsanwalt.
Siegmund Benecken und Wolfgang Zeitler, die beide den angeklagten Vater verteidigen, war diese Argumentationskette zu dünn. Sie plädierten auf Freispruch. Die Familie war gar nicht so traditionell wie geschildert, die Mädchen trugen keine Kopftücher, sie durften sogar in eigener Wohnung leben und sie arbeiteten bei Mc Donald's, „undenkbar für strenge Kurden”, so Benecken. Und weiter: „Wir haben Angst, dass hier von vorn herein unter dem Oberbegriff Ehrenmord ermittelt wurde und sich diese Denkweise in allen Köpfen festgesetzt hat.” Der Staatsanwalt habe nur Indizien aneinandergekettet, ohne sie konkret an Zeugenaussagen festzumachen. Das Kind war abgetrieben, der Freund Altin wollte Gülsüm heiraten. Die Abtreibung war nicht nach draußen durchgedrungen. Somit wäre die Sache erledigt gewesen. „Yusuf hatte kein Motiv”, schlossen Benecken und Zeitler.
Jugendstrafrecht
Hans Reinhardt, der Anwalt von Davut, hielt sich nicht mehr mit Ausführungen zum Tathergang auf, sondern beschränkte sich darauf, Davut als Heranwachsenden darzustellen, dessen Entwicklungsprozess noch nicht abgeschlossen sei. Und plädierte auf Anwendung des Jugendstrafrechts.
Dann führten die Verteidiger von Miro, Andrea Groß-Bölting und Jochen Thielmann über drei Stunden aus, dass Miro nicht dabeigewesen sein kann. Letztlich spreche nur der am Tatort gefundene Knopf für eine Beteiligung. Diesen Knopf allerdings hätte jederzeit jemand aus dem Asylbewerberheim entwenden und dorthin gelegt haben können. Dabei denken sie an den Heiratskandidaten aus Hannover. „Die Beweislast reicht aber nicht, um diesen zu verurteilen”, so die beiden.
„Das letzte Wort haben die Angeklagten”, richtete sich Richter Christian Henckel nach achtsündiger Verhandlung an Davut, Yusuf und Semin. „Möchten Sie noch etwas sagen?” Das erste Mal in dieser Verhandlung blickt Davut auf, sieht den Richter an und schüttelt den Kopf. Auch sein Vater verneint, nur Miro lässt seine Dolmetscherin sagen: „Ich habe nichts getan und mit der Tötung nichts zu tun.”
Am 29. Dezember wird das Urteil gesprochen. Die Verhandlung beginnt um 10 Uhr.
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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
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19.12.2009 14:02 |
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