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Der Bereich für die gesammte Polizei |
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Wie kann man Polizist werden! |
bastkiller unregistriert
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Wie kann man Polizist werden! |
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Die Grundvoraussetzungen
* ausgeprägte Teamfähigkeit
* soziale Kompetenz
* hohe Kommunikationsfähigkeit
* sicheres Auftreten und Verhalten
* gute Umgangsformen
* gepflegtes Erscheinungsbild
* große Flexibilität
* Wohnsitz in der Nähe Ihres Dienstortes
Sie können eingestellt werden, wenn Sie ...
* Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) besitzen. Bewerberinnen/Bewerber anderer Nationalität können unter bestimmten Voraussetzungen eingestellt werden- Näheres s. "Migrantinnen/Migranten";
* die Gewähr dafür bieten, dass Sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten;
* gerichtlich nicht vorbestraft sind und/oder gegen Sie kein gerichtliches Straf- bzw. Ermittlungsverfahren anhängig ist ;
* nach Ihren charakterlichen und geistigen Anlagen für den Polizeidienst geeignet sind
* in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben;
* aus polizeiärztlicher Sicht polizeidiensttauglich sind;
* das 32. Lebensjahr am Einstellungstag noch nicht vollendet haben (Ausnahmen sind möglich, z. B. Anrechnung von Erziehungszeiten, Einzelheiten siehe Online-Bewerbung);
* eine zum Hochschulstudium berechtigende Schulbildung haben (Abitur) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand (Fachhochschulreife) - (Näheres s. Online-Bewerbung) besitzen;
* den Nachweis von 6 Jahren (oder auch 4 Jahren bei erhöhtem Stundenanteil) Englischunterricht führen oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, Level B1 (entspricht dem Leistungsstand Klasse 10, Sekundarstufe I) besitzen;
* bei Ihrer Bewerbung ein Deutsches Sportabzeichen besitzen, das nicht älter als sechs Monate ist und spätestens 4 Wochen nach Abgabe der Online-Bewerbung beim LAFP NRW vorliegt;
* bis zum 01.08. des Einstellungsjahres das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen mindestens in Bronze, das nicht älter als zwölf Monate ist, beim IAF NRW vorlegen bzw. einsenden;
* bis spätestens 01.09.2008 die Fahrerlaubnis Klasse B für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe erworben haben; eine Kopie ist vorzulegen;
* bis spätestens 01.09.2008 den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Grundlagen der Textverarbeitung (Maschinenschreiben / PC) beherrschen. Erforderlich ist eine abgelegte Schnellschreibarbeit als Prüfung mit einer Mindestleistung von 80 Anschlägen je Minute. Die Bewertung hat nach den Bewertungstabellen für 10-Minuten-Abschriften mit Korrekturmöglichkeit für Schulen und Lehrgänge zu erfolgen;
* als Frau mindestens 163 cm und als Mann mindestens 168 cm groß sind;
* Ihr Body-Mass-Index (Gewicht dividiert durch Größe²) nicht kleiner als 18 oder größer als 27,5 ist (ausschlaggebend ist aber in jedem Fall die ärztliche Begutachtung);
* unser Auswahlverfahren erfolgreich abgeschlossen haben.
Nachweise über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens und des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze können nur anerkannt werden, wenn sie von Organisationen, Einrichtungen oder sonstigen Veranstaltern ausgestellt wurden, die zur Ausstellung der entsprechenden Nachweise berechtigt sind (z. B. DLRG, ASB oder DRK-Wasserwacht).
Migrantinnen/Migranten
Die Integration ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger ist ein wesentliches Ziel der Landesregierung. Dazu gehört zum Beispiel, dass diesen die Möglichkeit eröffnet wird, sich in den Dienst des Landes zu stellen, in dem sie leben.
Die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen fühlt sich dem Gedanken der Integration in besonderem Maße verpflichtet, da Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte mit migrantischem Hintergrund die Möglichkeit haben, ihre kulturelle Kompetenz im Sinne des Gemeinwohls einzusetzen. Auch wenn grundsätzlich alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in auftretenden Konfliktsituationen des polizeilichen Alltags beruhigend und deeskalierend einschreiten, so haben gerade diese Beamtinnen/Beamten in entsprechenden Situationen den Erfolg versprechenden Vorteil, dass sie mit der Mentalität ihrer Landsleute vertraut sind.
Grundsätzlich darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgsetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union besitzt.
Eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst ist jedoch auch für andere Staatsangehörige möglich, wenn an der Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht.
Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt,
* wenn das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert wurde,
* wenn ein hoher Bevölkerunganteil der entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt,
* die Bewerberin/der Bewerber neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Heimatsprache spricht und
* eine Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland vorhanden ist.
Die Laufbahnen
Gehobener Polizeivollzugsdienst
Nach bestandenem Auswahlverfahren und Erreichen eines zur Einstellung berechtigenden Rangordnungswertes werden Sie als Kommissaranwärterin oder Kommissaranwärter eingestellt und erhalten den Status einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Widerruf.
Nach dreijährigem Studium und erfolgreicher Prüfung ändert sich der Status und Sie werden Beamtin oder Beamter auf Probe mit gleichzeitiger Ernennung zur Polizeikommissarin oder zum Polizeikommissar zur Anstellung.
Die Anstellung auf Lebenszeit erfolgt in der Regel mit dem 27. Lebensjahr.
Leistungsbeförderungen sind dann möglich vom
Polizeikommissar zum Polizeioberkommissar,
Polizeioberkommissar zum Polizeihauptkommissar,
Polizeihauptkommissar zum Polizeihauptkommissar (Besoldungsstufe A 12)
Polizeihauptkommissar (Besoldungsstufe A 12) zum Ersten Polizeihauptkommissar.
Das Bewerbungsverfahren für das Einstellungsjahr 2007 ist abgeschlossen.
Ca. 4700 Bewerberinnen und Bewerber haben sich dem Auswahlverfahren unterzogen. Aufgrund der von ihnen erzielten Rangordnungswerte wurden die 500 Besten am 3. September 2007 vom Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt.
Das Bewerbungsverfahren für eine Einstellung zum 01.09.2008 wurde am 1. Juni 2007 mit Freigabe der Online-Bewerbung begonnen.
Im Jahr 2008 sind 1100 Einstellungen beabsichtigt.
quelle
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04.05.2008 01:15 |
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arttoseo unregistriert
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Hallo, vielen Dank für diesen interessanten Post! Das Thema Polizei Einstelllungstest, Ausbildung und Bewerbung wird viel zu wenig angesprochen und Tipps sind sehr rar.
Das sind natürlich alles sehr allgemeine Infos, die jedem offen stehen und einem nur bedingt helfen sich von der Konkurrenz abzusetzen und die ist in diesem Bereich sehr stark. Würde also in diesem Kontext auch noch den einen oder anderen Buchtipp wie z.B. Landespolizeischule-der Enthüllungsbericht ( Infos ) begrüßen damit 100 % vorbereitet ist.
Weitere Tipps zur Vorbereitung auf die Aufnahmeprüfung der Polizei findet man hier:
Polizei Aufnahmeprüfung
Gruss
Arttoseo
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06.07.2008 21:13 |
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