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Möchte mich ja selbstständig machen |
Tappi
Dabei seit: 21.05.2006
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Realer Name: Stefan Herkunft: Steinhagen
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Möchte mich ja selbstständig machen |
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Als mobiler Hausmeister, weil es sehr abwechslungsreich ist und mir das sehr viel spaß macht.
Ich habe mal einen kleinen Werbetext verfasst den ich dann verteilen würde, an schwarze Bretter hängen würde.
Vor ab wollte ich hier schon mal fragen was ihr davon haltet und ob euch das ansprechen würde?
Zitat: |
Ein junger mutiger Handwerker möchte sich selbstständig machen als mobiler Hausmeister.
Sind Sie genervt von zu hohen Handwerkerpreisen? Sie wissen nicht welche Firma sie für ihre Renovierungen, Sanierungen oder Installationen anrufen sollen?
Kein Problem – Denn in Zukunft bräuchten Sie nur noch eine Rufnummer
Der mobile Hausmeister Tel: 052xx 923xxx oder Mobil: 017x 246xxxxx
Haben Sie Interesse an seinen Arbeiten? Lesen sie was er für Sie anbietet:
1. Hausmeisterservice
Leistungsumfang: Reinigungsarbeiten im Außenbereich, Gartenpflege, Wartung der sanitären und elektrischen Einrichtungen, Überwachung der Heizungsanlage, Winterdienst, Müllentsorgung, Wartung der Haustechnik, Reparaturdienst, Hausmeisternotdienst.
2. Gartenpflege
Laubbeseitigung, Rasenpflege, Abtransport von Schnittgut, Laub und Gartenabfällen zur Müllkippe, Vertikutierung und Düngung des Rasens, Wartung der Kinderspielplätze, Sandaustausch u.a.
3. Kehr- und Winterdienst
Sauberhaltung der zum Anwesen gehörenden Gehwege und Straßenanteile, Höfe, Garageneinfahrten, Gullireinigung, Entrümpelung.
Im Winter Räum- und Streudienst entsprechend gemeintlichen Räumbestimmungen, Bereitstellung von Streugut u.a.
4. Haustechnik
Überprüfung der gesamten haustechnischen Einrichtungen, einschließlich der hausmeisterlichen Wartungen wie z.B. im gesamten Elektro-, Sanitär- und Heizungsbereich, aber auch Klimaaggregate, Müllaufzüge, Hebeanlagen, Tiefgaragenlüftungen, Aufzüge, Druckerhöhungsanlagen, Feuerlöscher, Gullis, Regenrinnen, Bewachung der kompletten Haustechnik durch fachtechnisch geschultes Personal u.a.
5. Reparaturdienst
Hausmeisterreparaturarbeiten, Kleinreparaturen im Heizungs-, Sanitär- und Elektrobereich. Größere Reparaturen werden nach Angebotsabgabe von selbstständigen Meisterbetrieben, angeboten und ausgeführt u.a.
6. Notdienst
Bereithaltung eines Hausmeisternotdienstes rund um die Uhr, der telefonisch Tag und Nacht, Sonntags und Feiertags erreichbar ist und in dem betreuten Anwesen bei Notfällen wie Wasserrohrbruch, Heizungsausfall, Fahrstuhleinschluß und Stromausfall sofort Hilfe leistet.
7. Vermieter- und Hausverwalterservice
Wohnungsabnahmen und -übergaben bei Mieterwechsel, Inspizierung auf technischen Zustand, Erfassung von Mängeln, Anfertigung von Protokollen, Vorführung der Wohnungen bei Mietinteressenten, Vergabe von Reparaturaufträgen mit Zustimmung des Verwalters an bestimmte Fachfirmen, Veranlassung der Reparaturaufträge über die Hausverwaltung, Kontrolle und Überwachung der Hausordnung sowie des gesamttechnischen Zustandes eines Anwesens mit erforderlicher Berichterstattung an die Hausverwaltung.
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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
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04.11.2008 23:23 |
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Marc unregistriert
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na das liest sich nicht schlecht
und was ich darüber denke hab ich dir ja schon geschrieben
und ich hoffe das klappt bei dir
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04.11.2008 23:45 |
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RatzFatz
Plappermaul
Dabei seit: 01.11.2008
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Realer Name: Hans
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Da muss ich Marc zustimmen das liest sich nicht schlecht.
Ich finde es aber etwas lang, eventuell kürtzt du es ein wenig ab und beschränkst dich auf den Hauptteil oder nur die Oberbegriffe
Ansonsten ist es nicht schlecht und wenn ich als Fremder das lesen würde, ich denke schon das ich anrufen würde zumindest um mal nach Preisen zu fragen
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05.11.2008 00:19 |
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Mariner unregistriert
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Hallo,
4. Haustechnik
Überprüfung der gesamten haustechnischen Einrichtungen, einschließlich der hausmeisterlichen Wartungen wie z.B. im gesamten Elektro-, Sanitär- und Heizungsbereich, aber auch Klimaaggregate, Müllaufzüge, Hebeanlagen, Tiefgaragenlüftungen, Aufzüge, Druckerhöhungsanlagen, Feuerlöscher, Gullis, Regenrinnen, Bewachung der kompletten Haustechnik durch fachtechnisch geschultes Personal u.a.
Achtung!! Das ist Meisterbrieflich geschützt. Mein Bruder macht auch Hausmeisterdienst. Da darf man fast gar nichts alleine machen ausser eine Dichtung wechseln.
Ebenso dein Punkt 6. Heizung etc. Um da ranzudürfen brauchst du einen Meisterbrief.
Ansprechpartner: Die zuständige Handwerkskammer. Informier dich da mal vorher und mach am besten ein Existenzgründerseminar mit. Du musst teilweise sogar ein Konzept und einen Buisnessplan vorlegen. Einfach anmelden und loslegen geht nicht.
Gruß Mariner
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05.11.2008 08:40 |
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Byrn unregistriert
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Zitat: |
Original von Mariner
Informier dich da mal vorher und mach am besten ein Existenzgründerseminar mit. Du musst teilweise sogar ein Konzept und einen Buisnessplan vorlegen. Einfach anmelden und loslegen geht nicht. |
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Das ist richtig - je nachdem von welcher Situation heraus du startest (z. Bsp. Arbeitslosigkeit, Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit etc.) ist ein Businessplan zwingend nötig, auf jeden Fall der entsprechende Gewerbeschein (Haupt- oder Nebengewerbe). Hilfreich ist ebenso ein Beratungsgespräch bei einem Steuerberater deiner Wahl!
Gruss von Mr. Byrn, der sich gerade zum zweiten Mal selbständig gemacht hat.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Byrn: 05.11.2008 10:36.
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05.11.2008 10:34 |
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Tappi
Dabei seit: 21.05.2006
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Realer Name: Stefan Herkunft: Steinhagen
Themenstarter
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Arbeiten, die zum Hausmeisterdienst gehören |
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Die Aufgabe des Hausmeisters besteht im Wesentlichen darin, für Hauseigentümer die Betreuung
der Immobilie zu übernehmen und dabei vor allem für Sauberkeit, Sicherheit und
Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen zu sorgen. Er darf alle Aufsicht führenden und
pflegerischen Arbeiten sowie einfache Instandsetzungsarbeiten durchführen, die nicht wesentliche
zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten darstellen. Darunter fallen im Allgemeinen
einfachere Arbeiten, die in kurzer Zeit erlernbar oder für das Handwerk nebensächlich sind. Im
Wesentlichen beschränken sich die Tätigkeiten darauf, Störungen oder Schäden zu erkennen und zu
beurteilen, kleinere Störungen oder Schäden zu beheben und zu entscheiden, ob ein
Handwerksbetrieb beauftragt werden muss.
1. Aufsicht:
- Hausverwaltung einschließlich Nebenkostenabrechnung
- Überwachung des Gesamtzustandes der Immobilie und der Außenanlage einschließlich
Schließdienst
- Überwachung von Garagen/Tiefgaragenanlagen
- Heizungsanlage:
- Funktionstüchtigkeit überwachen (Bedienen, Entlüften, Wasser nachfüllen - Brennstoffvorrat)
- Überwachung der Aufzugsanlage
- Botendienst - Ausführung von Besorgungen
2. Pflege:
- Reinigungsarbeiten
- Garten- und Landschaftspflege (Rasenmähen, Unkraut entfernen, Heckenschneiden,
Rasensprengen, Blumen gießen)
- Kehrdienst
- Papier und Abfallkörbe leeren/Mülldienst
- Winterdienst (Schneebeseitigung, Streuen)
- Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten - Müllbeseitigung - Sperrgutabfuhr
- Toilettenbetreuung (Seife-Handtücher-Papier)
- Abfluss-Siphon reinigen
- Dachrinnenreinigung
- Bodenrinnen, Fußroste und Wassereinläufe säubern
- Fernseh-, Video- und Musikanlagen und Satel itenanlagen aufstellen und anschließen
- Computeranlagen aufstellen und anschließen
- Telefonanlagen aufstellen und einstellen bzw. programmieren
- Aufstellung und Inbetriebnahme von Haushalts- und Küchengeräten
- Lampen aufhängen
- Bilder aufhängen
- Gardinen abnehmen und aufhängen
- Rollos spannen
- Filterwechsel in Lüftungsanlagen
- Kühlschränke abtauen (Abluftfilter)
- Möbelmontage
- Regale zusammenbauen und aufstellen
- Montage von Fertigzäunen (ohne Fundamenterstellung)
3. Instandsetzung:
- Dichtungswechsel an Wasserarmaturen
- Funktionsstörungen an Türschlössern beheben (Auswechseln von Schließzylindern)
- Glühbirnen und Leuchtstoffröhren auswechseln
- Möbelbeschläge einstellen bzw. auswechseln
- Schadstellen an Tapeten und Türen ausbessern
- Kleine Löcher und Risse mit Spachtelmasse schließen
- Trockenbauarbeiten
- Tapezieren mit Raufaser nebst Überstreichen
- Stühle leimen - Türscharniere ölen
Die folgenden Tätigkeiten dürfen ohne Meisterbrief erledigt werden. Ihre Ausführung führt
zur Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer.
Handwerksähnliche Tätigkeiten, die
ohne Meisterbrief erledigt werden dürfen:
- Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen, Regale)
- Holz- und Bautenschutzgewerbe (Mauerschutz und Holzimprägnierung)
- Bodenlegergewerbe (Verlegung von Teppich-, Laminat-, PVC- und Fertigparkettböden)
- Rohr- und Kanalreinigung
- Teppichbodenreinigung
- Tankschutzbetriebe
- Bautentrocknungsgewerbe
- Fugergewerbe
Zulassungsfreie handwerkliche
Tätigkeiten, die ohne Meisterbrief erledigt
werden dürfen:
- Estrichlegerarbeiten
- Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten
- Rollladen- und Jalousienbauerarbeiten
- Parkettlegerarbeiten
- Raumausstatterarbeiten
- Gebäudereinigerarbeiten
Ich kann auch gerne alles andere posten was ich so an Infos habe auch den Buisnessplan
Mir ging es eigentlich nur um eines
Ich habe mal einen kleinen Werbetext verfasst den ich dann verteilen würde, an schwarze Bretter hängen würde.
Vor ab wollte ich hier schon mal fragen was ihr davon haltet und ob euch das ansprechen würde?
Alles andere ist bereits bekannt, für kleinere Reperaturen braucht man keinen Meister nur um eine gebrochene Steckdosenabdeckung zu erneuern - es heißt ja nicht umsonst "kleine Reperatur"
6. Notdienst
Bereithaltung eines Hausmeisternotdienstes rund um die Uhr, der telefonisch Tag und Nacht, Sonntags und Feiertags erreichbar ist und in dem betreuten Anwesen bei Notfällen wie Wasserrohrbruch, Heizungsausfall, Fahrstuhleinschluß und Stromausfall sofort Hilfe leistet.
^^ das kann auch eine Begutachtung des Schadens sein und der Anruf bei einer Handwerksfirma
Da man für gewisse Dinge einen Meisterbrief benötigt ist mir ja klar, das einzige wäre Elektrik - da könnte ich mich auf die Altgesellenregelung konzentrieren.
Ich kann mich ja auch als Elektriker selbstständig machen, da brauche ich auch keinen Meisterbrief für, denn es gibt die Altgesellenregelung
Aber zurück zum Topic - würde euch so ein Werbetext ansprechen?
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der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
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05.11.2008 17:42 |
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Mariner unregistriert
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Hallo,
wie gesagt, ich kenne das Hausmeisterspiel von meinem Bruder, der macht das. Erwarte nicht allzuviel, der Kampf ist verdammt hart. Mein Bruder ist Installateur und kann sich auch nur über Wasser halten weil er mit sehr vielen, bzw. allen Sparten des Meistergewerbes zusammenarbeitet. So kann man das ein oder andere drehen, was man dann doch machen darf
Ich finde als Werbeprospekt ist es etwas zu lang. Versuch doch das wichtigste hervorzuheben. Kurz und schmerzlos. Der Leser muss in den ersten 5 Sätzen schon herauslesen können das er nur dich als Serviceanbieter nehmen kann und muss
Gruß Mariner
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05.11.2008 19:50 |
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Firechief30 unregistriert
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Mit selbstständig machen,ist immer so eine Sache....
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05.11.2008 20:09 |
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Tappi
Dabei seit: 21.05.2006
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Themenstarter
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Das habe ich auch vor mit Fachfirmen eine Partnerschaft aufbauen, wenn ich was habe bekommen die den Auftrag und ich bekomme dann von denen etwas.
Ja die Werbung werde ich auch etwas verkürzen, die Oberbegriffe rein und dann sollen sie halt anrufen
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05.11.2008 20:17 |
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Powgirl unregistriert
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Du hast da manches doppelt angeführt, so z.B. den Hausmeisterdienst, da kannst noch einiges kürzen. Ich denke die Leute, die nen Hausmeister suchen wissen auch, was das alles so beinhaltet ;)
Wäre mir auch zu lange, wenn ich das irgendwo sehen würde.
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06.11.2008 22:50 |
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