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Fahrlässige Körperverletzung: Geldstrafe für den Leiter einer Rettungshundestaffel
Wegen fahrlässiger Körperverletzung erhielt der Leiter einer Rettungshundestaffel einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe.
Eine Rettungshundestaffel des DRK führte am 15.10.2011 auf einem Abbruchgelände einer Firma in Backnang (Rems-Murr-Kreis) eine Übung durch. Angehörige der Jugendfeuerwehr Aspach unterstützen diese Übung als Komparsen. Einer der Jugendliche wollte sich im Generatorgebäude verstecken. Er klettere im Schaltraum auf einen Schaltschrank und griff dabei an die darüber verlaufenden Starkstrom-Leitungsstäbe. Der 15-Jährige erlitt dabei einen heftigen Stromschlag stürzte herab und erlitt einen Knochenbruch.
Für das frei zugängliche Abbruchgelände hatte die Abbruchfirma für die noch vorhandenen Gebäudeteile ein Betretungsverbot ausgesprochen. Der Übungsleiter hatte diese Information nicht an die an der Übung beteiligte Jugendfeuerwehr weitergegeben.
Für den nicht weitergegebenen Hinweis auf das Betretungsverbot ist nach Ansicht der Staatsanwaltsschaft Stuttgart der Leiter der Rettungshundestaffel verantwortlich. Sie beantragte wegen fahrlässiger Körperverletzung einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe in vierstelliger Höhe. Bei der Bemessung dieser Strafe hat auch die Tatsache das die Verletzungen des 15 Jahre alten Jugendlichen Auswirkungen auf sein weiteres Leben haben werden eine Rolle gespielt. Die Geldstrafe kommt dem Geschädigten zugute.
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Realer Name: Stefan Herkunft: Steinhagen
Was klettert der Bengel auch auf einen Schaltschrank
Nichts desto trotz hätte der Übungsleiter diesen Warnhinweis an alle weitergeben müssen und der Generatorenraum hätte abgesperrt werden müssen
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Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.
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Da hast du recht
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