Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 4521
Guthaben: 649.523 FeuerMark
Aktienbestand: 15 Stück
Realer Name: Stefan Herkunft: Steinhagen
Einkaufwagen gegen Pkw: Gilt hierbei auch Fahrerflucht?
Nach einer Schadensverursachung durch Anstoßen eines weggerollten Einkaufswagens an einem Pkw wurde jener Nutzer zunächst von einem Amtsgericht wegen Fahrerflucht verurteilt. Der benutzte Einkaufswagen hatte sich selbstständig gemacht und ein Auto beschädigt. Die Reparaturkosten betrugen 1.496 Euro.
Der verantwortliche Autofahrer, der den Einkaufswagen nicht gesichert hatte, fuhr nach dem Schaden davon. Er wurde später ausfindig gemacht und wegen Fahrerflucht angezeigt. Eine Geldstrafe über 40 Tagessätze und drei Monate Fahrverbot lautete das Urteil.
Der Verurteilte legte dagegen Berufung ein. Das nachfolgende Landesgericht widersprach diesem Urteil. Die Bewegung eines Einkaufwagens auf dem Parkplatz stelle kein typisches Manöver des Straßenverkehrs dar, so das LG Düsseldorf. Von Fahrerflucht könne man deshalb nicht ausgehen.
Erst wenn das letzte Feuerwehrfahrzeug eingespart,
der letzte Arbeitsplatz am Ort ins Ausland abgewandert ist,
werdet ihr euch bewusst werden,
dass man mit Geld allein ein Feuer nicht löschen kann.